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Hubertus Heil
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Frage von Ulrike F. •

Warum werden mit Grundsicherung aufstockende EM-Rentner genauso behandelt wie Bürgergeldempfänger?

Warum gibt es für sie keine Erleichterungen, wie z. B. Anrechnung der EM-Rente nur zum Teil? Im Gegensatz zu Bürgergeldbeziehern können dauerhaft Erwerbsunfähige ihre Lage nie wieder durch Erwerbstätigkeit verbessern, auch nichts hinzuverdienen, und sind somit doppelt gestraft: mit ihrer Krankheit/Behinderung und Armut bis zum Lebensende. Von Rentenerhöhungen haben sie nichts, ebenso wie von Sparzinsen oder Geldgewinnen (und seien die noch so klein), das Sozialamt rechnet ALLES an und hält sie so immer auf demselben Betrag fest. Was für eine düstere Perspektive für das restliche Leben! Obwohl sie nichts dafür können, weil sie mitten aus dem Berufsleben gerissen wurden, und das für immer! Ein wirklicher Sozialstaat würde das berücksichtigen und Unterschiede machen. Was aber nicht geschieht. Finden Sie das gerecht?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau F.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Der Wunsch von Menschen, die monatlich über ein geringes finanzielles Budget verfügen, nach höheren finanziellen Mitteln, ist verständlich. Dies gilt in besonderem, wenn bedarfsabhängige und steuerfinanzierte Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme bezogen werden. Gleichwohl kann ich Ihnen eine strukturelle Besserstellung von Erwerbsminderungsrente beziehenden Personen im Vergleich zu anderen Personengruppen innerhalb der sozialen Mindestsicherungssysteme nicht in Aussicht stellen.

Die Leistungen der steuerfinanzierten sozialen Mindestsicherung gewährleisten das im Grundgesetz garantierte menschenwürdige Existenzminimum. Das Grundgesetz unterscheidet nicht nach der Ursache für den Hilfebedarf. Deshalb sind auch keine unterschiedlichen Niveaus des menschenwürdigen Existenzminimums für unterschiedliche Personengruppen und damit auch für eine Differenzierung nach der Ursache der Hilfebedürftigkeit begründbar. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

 

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