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Hubertus Heil
SPD
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Frage von Marko N. •

Sehr geehrter Herr Heil,Frage;Bekommen Vermieter/innen Fördermittel für Wärmepumpen?

Und dürfen Vermieter/innen in Ostdeutschland ,die sämtlichen Kosten der Wärmepumpen u.ihren sehr hohen Stromverbrauch auf die Mieter/innen umlegen?Und was für einen Vorteil haben die Wärmepumpen ,gegenüber den Biogas?Meine persönliche Meinung ist dazu ,das Mieter/innen höhere Mietkosten durch die Wärmepumpen entstehen,(sehr hoher Stromverbrauch).Stellt sich bei mir persönlich die Frage:Wo spart man da Heizungskosten u.energiekosten ein?Wenn auf der anderen Seite Strom u.mietkonzerne ,hohe Gewinne erzielen ,"Wärmepumpen/Stromverbrauch.Bekommen Mieter/innen betrifft ,Geringverdiener,Studenten,Familien mit Kindern,Rentner/innen einen Heizkostenzuschuss?Und wann kommt der Klimabonus ,CO2 Bonus ,um Mieter/innen vor laufend weiter steigende Mietkosten zu entlasten u.zu schützen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Vermieterinnen und Vermieter werden nach dem neuen Gesetzesentwurf bei der Förderung nicht ausgeschlossen. Als SPD-Bundestagfraktion haben wir uns beim neuen Gesetzesentwurf dafür eingesetzt, die Fördermöglichkeiten sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für Vermieterinnen und Vermieter auszuweiten.

Ein besonderes Augenmerk haben wir auf das Vermieter-Mieter-Verhältnis gelegt. Als SPD ist es uns wichtig, dass niemand mit dem Umstieg auf erneuerbare Energien allein gelassen wird. Mieterinnen und Mieter sollen nicht über Gebühr belastet werden. Vermieterinnen und Vermieter sollen Anreize haben, in moderne Heizungssysteme zu investieren.

Deswegen werden die bestehenden Fördermöglichkeiten unter der Berücksichtigung der Modernisierungsumlage sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für Vermieterinnen und Vermieter weiterentwickelt und auf die individuellen Lebensumstände abgestimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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