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Frage von Björn B. •

Den hohen Arbeits-und Gesundheitsschutz in der sich wandelnden Arbeitswelt erhalten wir und passen ihn neuen Herausforderungen an. Was ist geplant aufgrund vermehrter Bossing/Mobbing/Bashing Vorfälle

Den hohen Arbeits-und Gesundheitsschutz in der sich wandelnden Arbeitswelt erhalten wir und passen ihn neuen Herausforderungen an. Was ist geplant aufgrund vermehrter Bossing/Mobbing/Bashing Vorfälle?

Im Koalitionsvertrag 2021 der Bundesregierung steht o.g. Herausforderung. Der Koalitionsvertrag ist hier zu finden:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800

Auf S. 72 steht:
"Arbeits- und Gesundheitsschutz
Den hohen Arbeits- und Gesundheitsschutz in der sich wandelnden Arbeitswelt erhalten wir und passen ihn neuen Herausforderungen an. Insbesondere der psychischen Gesundheit widmen wir uns intensiv und erarbeiten einen Mobbing-Report." Wer ist hierzu in welchem Ministerium konkret an der Umsetzung verantwortlich? Wie können sich Initiativen, Gewerkschaften, Betroffene ggfs. engagieren? Was ist bislang passiert hinsichtlich o.g. Thematik? Vielen herzlichen Dank.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Verbot von und der Schutz vor Mobbing sind gesetzlich geregelt. Mobbing ist als Eingriff in das, durch Artikel 1 und 2 Grundgesetz geschützte, allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre und die Gesundheit anzusehen. Welche rechtlichen Folgerungen sich hieraus ergeben, hängt von der Art und dem Inhalt des geltend gemachten Rechts oder der Verpflichtung ab. Es können sich hieraus Pflichten des Arbeitsgebenden, der Arbeitnehmer:innenvertretung sowie Ansprüche der Arbeitnehmenden ergeben. Je nach den Umständen des Einzelfalles kann es sich um Körperverletzung (§§ 223 ff. Strafgesetzbuch – StGB), Beleidigung (§§ 185 ff. StGB) oder auch Nötigung (§ 240 StGB) und damit um einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt handeln. So muss beispielsweise ein Arbeitgebender im Rahmen seiner Fürsorgepflicht seine Arbeitnehmenden vor Belästigungen durch Vorgesetzte, Mitarbeitende oder Dritte schützen und ihnen einen angemessenen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.

Der Arbeitgebende ist verpflichtet, bei Mobbing die erforderlichen Gegenmaßnahmen zu ergreifen, die von Ermahnung, Abmahnung oder Versetzung bis zur Kündigung des Mobbenden gehen können.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgebende verpflichtet im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (hier insbesondere bei den psychischen Belastungen) Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und diesen entgegenzuwirken. Ein Merkmalsbereich sind hier die sozialen Beziehungen zu Vorgesetzten und Kolleg:innen, zu denen auch Mobbing gehören kann.

Das BMAS hat einen Auftrag zur Erhebung von aktuellen Daten zu Mobbing in der Arbeitswelt im Rahmen eines Forschungsprojekts an die Universität Leipzig vergeben. Der Abschluss des Forschungsprojekts ist für Ende Mai 2024 geplant. Im Rahmen des Forschungsprojektes wird die nationale und internationale Literatur zu Mobbing ausgewertet. Die Studie erhebt zudem repräsentative Daten und bezieht vorhandene Studien in der Gesamtauswertung ein.

Im Rahmen des Programms „ARBEIT: SICHER+GESUND“ (ASUG) bereitet das BMAS derzeit zu Psychischer Gesundheit eine sogenannte Politikwerkstatt vor. Ziel ist es hier unter breiter Beteiligung die Vernetzung der Präventionsakteure voran zu treiben. Der Auftakt der Aktivitäten ist für den Kongress im Rahmen der Messe A+A am 24.10.2023 in Düsseldorf geplant. Details dazu finden Sie hier: Konferenzzeitplan – 38. Internationaler A+A Kongress 2023 (converia.de). Geplant ist, die Veranstaltung auf der Website des Programm ASUG (https://www.arbeit-sicher-und-gesund.de/) live zu übertragen. In Kürze erscheint dazu ein Newsletter für den Sie sich gern auf der Website registrieren können.

Für weitere Informationen können Sie sich gerne auch an die zuständige Fachabteilung wenden. Nutzen Sie dafür gern das Kontaktformular oder die Emailadresse: asug@bmas.bund.de.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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