
(...) Grundrechtsschutz der Bürger und Strafverfolgungsinteresse des Staates müssen deshalb in einen vernünftigen Ausgleich gebracht werden. Ermittlungsinstrumente sollten aus rechtspolitischer Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht weiter beschränkt werden, als dies verfassungsrechtlich geboten ist. (...)