Hubert Hüppe
Hubert Hüppe
CDU
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Frage von Sven B. •

Frage an Hubert Hüppe von Sven B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hüppe,
aktuelle Zahlen der Organisation LobbyControl aus der Praxis zeigen, dass in insgesamt elf Bundesministerien sowie dem Kanzler- und dem Presseamt mehr als 100 Mitarbeiter tätig sind oder waren, die von Verbänden oder Unternehmen bezahlt werden. Sie arbeiten quasi als Scheinbeamte in den Ministerien und können so an Gesetzen mitwirken, die eigentlich ihre Unternehmen regulieren sollen

Wie stehen Sie dazu? Halten Sie die Integrität und Neutralität des Staates dabei für noch gewahrt? Billigen Sie diese Entwicklung oder was tun Sie konkret, um diese unhaltbaren Zustände einzudämmen?

Hubert Hüppe
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bauer,

vielen Dank für Ihre Mail. Darauf, dass externe Mitarbeiter in deutschen Bundesministerien arbeiten, bin ich erst jetzt – auch durch Ihre Mail – aufmerksam geworden. Ihre Bedenken, dass diese Lobbyisten versuchen, die Politik zu beeinflussen, um ihrem Arbeitergeber Vorteile – in jeder Hinsicht – zu verschaffen, kann ich durchaus nachvollziehen.

Bei meinen Recherchen habe ich Folgendes erfahren: bereits im Oktober 2004 wurde vom damaligen Bundesinnenminister Otto Schily MdB ein Personalaustauschprogramm „Öffentliche Hand – Privatwirtschaft“ initiiert. Ziel des Projektes sollte der Abbau der bestehenden Grenzen zwischen Politik und Wirtschaft sein. Darüber hinaus wollte man den Informations- und Wissensaustausch erleichtern. Um diese Ziele zu erreichen war ein wechselseitiger Austausch von Mitarbeitern aus Behörden und aus der Privatwirtschaft geplant.

Die Idee den Wissenstransfer zwischen Politik und Wirtschaft zu erleichtern, halte ich für durchaus sinnvoll. Bei der Umsetzung der Idee – durch den Einsatz externer Mitarbeiter direkt in den Ministerien – hapert es vor allem an der Transparenz ihrer Funktionen. Fragen wie:
„Welcher Tätigkeit gehen die externen Mitarbeiter nach?“, „Fungieren Sie nur als Berater – um den Wissenstransfer zu ermöglichen – oder sind sie konkret an Gesetzesvorhaben beteiligt?“ und „Warum arbeiten im Gegenzug nur so wenige Beschäftigte der Bundesverwaltung in der privaten Wirtschaft?“ sind berechtig. Darüber hinaus spielt die Verschwiegenheitspflicht eine zentrale Rolle. Verschwiegenheit muss in jedem Fall eingehalten werden. Das heißt, dass alles was innerhalb der Ministerien gesagt und getan wird, auch dort verbleibt und nicht an Dritte weitergeben werden darf.

Ich werde die von Ihnen aufgeworfenen Probleme in den kommenden Wochen in meiner Landesgruppe besprechen, und zudem das Gespräch mit der zuständigen Staatsministerin im Bundeskanzleramt, Frau Hildegard Müller MdB, suchen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hubert Hüppe MdB

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