Die Schilderungen der Erkrankten und ihre oft ausweglose Situation haben mich tief bewegt.
Dieser Begründung können Sie entnehmen, dass der G-BA die Erkrankung Alopecia areata nicht pauschal zur „Lifestyle-Krankheit“ erklärt.
Deutschland hat bereits eines der fortschrittlichsten Tierschutzgesetze weltweit. Dennoch sehen wir die Notwendigkeit, Tierschutzthemen noch stärker im europäischen Kontext zu harmonisieren. Aspekte wie Standards in der Nutztierhaltung, Regelungen für Tiertransporte, den Heimtierhandel oder die Bekämpfung des illegalen Welpenhandels lassen sich nur durch eine gemeinschaftliche EU-weite Regelung wirksam gestalten.
Ich bin der Auffassung, dass Inklusion alle einschließt und die gleichberechtigte Teilhabe für alle gilt – darunter auch für Menschen mit „nicht sichtbaren“ Behinderungen.
Ich stehe den "Werkstätten für behinderte Menschen ( WfbM)" in der jetzigen Form sehr kritisch gegenüber, weil sie keine wirkliche Inklusion ermöglichen: Menschen mit Behinderungen arbeiten in diesen Einrichtungen abgetrennt von der Gesellschaft. Dem gesetzlichen Auftrag, Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten (Reha) kommen WfbM’s so gut wie nicht nach.
Wir dürfen nicht den Eindruck erwecken: Da ist die Regierung, da ist die AfD - und dazwischen gibt es nichts.