Hubert Hüppe
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Frage von Mirko H. •

Sehr geehrter Herr Hüppe, wie stehen Sie dazu, dass zukünftig beim Thema Inklusion insbesondere auch Menschen mit "nicht sichtbaren" Behinderungen wie etwa Autismus berücksichtigt werden?

Dies betrifft für Menschen im Autismus-Spektrum auch grundsätzliche Themen wie die Gesundheitsversorgung oder die psychosoziale Unterstützung. Momentan ist es beispielsweise für erwachsene Betroffene in Berlin fast unmöglich, auch nur eine Diagnose zu erhalten. In Großbritannien gibt es hingegen seit 2009 mit dem "Autism Act" sogar ein eigenes Gesetz. Auf dieser Grundlage wird dort zur Zeit bereits die dritte Autismus-Strategie umgesetzt. Deshalb ist das Vereinigte Königreich nach Meinung von Experten beim Thema "Inklusion für neurodiverse Menschen" Deutschland fast 20 Jahre vorraus.

Hubert Hüppe
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre E-Mail zum Themenfeld Inklusion und „nicht sichtbare“ Behinderungen wie Autismus. Ich bin der Auffassung, dass Inklusion alle einschließt und die gleichberechtigte Teilhabe für alle gilt – darunter auch für Menschen mit „nicht sichtbaren“ Behinderungen. Gleichwohl ist dieses Verständnis nicht fest genug in unserer Gesellschaft verankert. Vielen ist nicht bewusst, dass es zahlreiche körperliche und seelische Behinderungen gibt, die für andere Menschen nicht sichtbar bzw. nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind. Zudem fehlt oftmals das Verständnis für ihre Bedürfnisse – und die Barrieren, die sie im Alltag vor Herausforderungen stellen. Betroffene sind häufig Vorurteilen gegenüber ihrer Beeinträchtigung ausgesetzt. Konkret wird Menschen mit Autismus, die Sie als Beispiel nennen, öfters unterstellt, sie seien gefühlskalt oder gefühlsarm oder es wird davon ausgegangen, dass jeder Mensch mit Autismus über eine Inselbegabung verfüge. Dabei gibt es, wie Sie ja wahrscheinlich wissen, ganz viele verschiedene Formen von Autismus. Zurecht kritisieren Sie, dass sich für Betroffene Herausforderungen der Diagnosestellung im Erwachsenenalter stellen: es gibt hierzulande zu wenige spezialisierten Anlaufstellen, nicht ausreichend Diagnostikangebote sowie Psychotherapeuten, die auf das Thema spezialisiert sind. Leider ist das auch bei anderen Menschen mit Behinderungen so. Bei der Ausbildung der Psychotherapeuten wäre die Vermittlung von Grundwissen über Autismus hilfreich, damit auch gegebenenfalls die Behandlung von begleitenden, gleichzeitig vorkommenden zwei oder mehr Beeinträchtigungen (sog. Komorbiditäten) bei einem Patienten vor dem richtigen Hintergrund stattfinden kann. Es bedarf grundsätzlich gezielter Schulungen für Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialwesen.

Die Bundesregierung hat es bisher versäumt, ihren lange angekündigten Aktionsplan Barrierefreies Gesundheitswesen vorzulegen. Über den Aktionsplan böte sich für sie ein Weg, Menschen mit Autismus eine Stimme zu verleihen.

Ehrlich gesagt, wusste ich nicht, dass es in Großbritannien den "Autism Act" gibt. Aber nachdem ich mich informiert habe, scheint er wirklich vorbildhaft zu sein, allein weil der Bekanntheitsgrad für das Thema Autismus dadurch auf circa 99,5 % der britischen Bevölkerung gebracht wurde. Hier haben wir noch einen langen Weg vor uns.

Mit freundlichen Grüßen

Hubert Hüppe, MdB

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