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Hermann Kues
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Frage von Dennis S. •

Frage an Hermann Kues von Dennis S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kues,

insbesondere die Familienministerin Ursula von der Leyen macht sich aktuell ja stark für die (angeblich) "gesellschaftlich gewünschte" Regulierung des Internet. Sie macht dies am stark emoptionalisierten Diskurs um Kinderpornographie im Internet fest.

In der Diskussion haben Sie persönlich eine Anfrage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck beantwortet (der Vorgang ist in seinem Weblog dokumentiert: http://beckstage.volkerbeck.de/2009/03/06/zweifel-am-instrument-der-internetsperre-angebracht/ ). Seine Rückfragen wurden bislang nicht beantwortet. Diese interessieren mich aber auch persönlich. Deswegen erlaube ich mir, sie an dieser Stelle zu wiederholen:

- Welche Länder sind die quantitativ wichtigsten Länder (mindestens nach Bedeutung die 50 wichtigsten) als Einsteller Bereitsteller von Kinderpornographie?
- Wie ist die Rechtslage in diesen Ländern jeweils? Warum wird Kinderpornographie nicht strafrechtlich verfolgt?
- Welche konkreten diplomatischen Demarchen hat die Bundesregierung wann ggf. gegenüber diesen Ländern unternommen, um eine Verfolgung dieser Straftaten anzuregen oder durchzusetzen? Was war die Reaktion jeweils?
- Wurden von Ländern, die Internetsperren praktizieren auch deutsche Seiten gesperrt? Warum und welche?

Hinzufügen möchte ich noch die Frage, ob Sie persönlich die bloße Aufnahme von Adressen in eine DNS-Server-Blacklist für ein probates Mittel im gesellschaftlichen Umgang mit Kinderpornographie und sexuellem Missbrauch halten.

Für Ihre Antworten danke ich im Voraus
und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Dennis Schmolk

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmolk,

Sie stellen eine Frage über Abgeordnetenwatch.de bezüglich einer Anfrage des Abgeordneten Volker Beck an das Bundesfamilienministeriums. Die Anfrage hat nicht unmittelbar mit meiner Abgeordnetentätigkeit zu tun. Falls Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesfamilienministerium.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hermann Kues

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.