Frage an Hermann Kues von monika m. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Dr. Kues,
ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort.
Allerdings habe ich noch einige Fragen, die Sie mir hoffentlich noch beantworten können:
1.Wie stellen Sie sich eine Bundestagsberatung (Diskussion) und -abstimmung zeitlich vor, wenn schon innerhalb von 7 Tagen überwiesen werden muss?
2.In welchem Art. des ESM-Vertrages steht etwas darüber, daß der Bundestag mitbestimmen kann?
3.Wieviel Einfluss hat der Bundestag letztendlich, da wir nur 1 (eine) Stimme im Gouverneursrat haben-von insgesamt 17 !!!!!?
4.Sind Sie wie ich der Meinung, daß dieser GR über unsere Finanzen verfügen kann und wir darüber keine Macht mehr haben, da die "Nehmerländer" immer die Mehrheit haben werden? Und wenn wir über unseren Haushalt nicht mehr bestimmen können, brauchen wir kaum noch einen großen Bundestag.
Dieser GR besitzt Immunität und muß niemandem Rechenschaft ablegen !!!
Er kann deshalb machen was er will, für immer und ewig und in unbegrenzter Höhe !!!
Da Sie und die meisten anderen Abgeordneten dem zustimmen konnten, hat mein Vertrauen in die Politik vollkommen zerstört. - und es geht nicht nur mir so - da können Sie ganz sicher sein.
(Vor allem wurde mein Vertrauen in Sie und die CDU zerstört - leider)
Trotzdem mit freundlichen Grüßen
Monika Mantel.
Sehr geehrte Frau Mantel,
seien Sie sich bitte vorab wiederholt gewiss, dass nicht nur Sie sich Sorgen um die aktuellen Entwicklungen des Finanzsystems machen.
Klar ist, dass der Deutsche Bundestag seine fiskalische Kontrollfunktion nicht aufgibt. Ihren Vorwurf kann ich daher nicht bestätigen. Darüber hinaus hat die Bundesrepublik im Rahmen der bisherigen Rettungsmaßnahmen stets darauf geachtet, dass es keine Vergemeinschaftung von Schulden gibt. Auch das soll so bleiben.
Wie Sie sicherlich wissen, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner letzten Entscheidung am 12. September 2012 die bisherigen Beschlüsse in weiten Teilen bestätigt.
Daher nun zur ihren Fragen:
1)
Über konkrete Finanzhilfen entscheidet der Bundestag im VORFELD, also bei Eingang eines Antrags eines Eurolandes. Der ESM selbst tritt bei einem positiven Bescheid durch das Parlament und im Falle der Bestätigung durch den Gouverneursrat danach lediglich als Bürge auf. Das antragstellende Land bedient sich der Kredite am Finanzmarkt. Erst wenn ein Land seine Kredite nicht mehr bedienen könnte, würde der ESM als Bürge gegenüber den Gläubigern eintreten. Nur in diesem Fall müsste in den von Ihnen angesprochenen 7 Tagen gehandelt werden.
2)
Da der deutsche Vertreter im Gouverneursrat, sprich: der deutsche Finanzminister, an das Votum des Bundestages nach § 4, des „Gesetzes zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz – ESMFinG) gebunden ist, muss dies nicht explizit im ESM-Vertrag fixiert werden.
3+4)
Klar ist auch, dass erst die aktuelle Krise in Europa die angesprochenen Maßnahmen notwendig gemacht haben. Die Folgen der Krise selbst und deren Lösung werden in der öffentlichen Diskussion oftmals vergessen. Die Menschen empfinden nicht die Eurokrise, sondern die Stabilisierungspolitik als Sicherheitsrisiko, und ich halte das für sehr bedenklich. Nur durch ein gemeinsames Handel von „Geber“- und „Nehmerländer“ lässt sich eben jene Krise bewältigen. Die Beschlüsse zum ESM-Vertrag wurden daher auf gesamteuropäischer Ebene getroffen.
Dies bedeutet aber nicht, dass der deutscher Vertreter auf die Entscheidungen des Gouverneursrat keinen Einfluss hat. Wie ich Ihnen bereits mehrfach geschildert habe, verfügt Deutschland de facto über ein Vetorecht.
Eine letzte Anmerkung:
Ihre Kritik an meiner politischen Arbeit teile ich nicht. Sie passt auch nicht zu den Rückmeldungen, die ich sonst von den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Wahlkreis erhalte.
Mit besten Grüßen
Hermann Kues