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Hermann Kues
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Frage von monika m. •

Frage an Hermann Kues von monika m. bezüglich Wirtschaft

sehr geehrter herr dr.kues,

Sie sind der Abgeordnete meines Wohnortes im Bundestag und haben für den ESM-vertrag gestimmt. Hatten Sie und die anderen Abgeordneten überhaupt die Möglichkeit, diesen Vertrag vorher in Ruhe durchzulesen?

Ich denke, dass das wohl nicht der Fall war und Frau Merkel ihn deshalb durchbringen konnte. Mir macht das große Angst, weil nun bei Zustimmung durch das Bundesverfassungsgericht und nach der Unterschrift durch den BP keine Auflösung des ESM-Vertrages jemals möglich ist - er gilt für immer!!! Unser Finanzhaushalt wird dann niemals mehr durch unseren Bundestag bestimmt, sondern durch die "ESM-Gouverneure", und das kann n i e m a l s mehr rückgängig gemacht werden. EUROPA kann sich bei uns bedienen und wenn wir bei Anforderung nicht innerhalb von 7 Tagen den gewünschten Betrag überweisen, hat unser Vertreter (wahrscheinlich Herr Schäuble) sein Stimmrecht verloren. Ist das auch von Ihnen so gewollt? Ich kann und will das nicht glauben! Ich habe Kinder und Enkelkinder. Ich möchte nicht, dass die irgendwann (vielleicht schon bald) sagen werden: WARUM HABT IHR DAS ZUGELASSEN Ich habe jedenfalls große Angst um deren Zukunft

Herr Dr. Kues, Sie haben doch auch Kinder. Ich würde mich freuen, wenn Sie mich beruhigen könnten und warte gespannt auf eine Antwort von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen Monika Mantel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Mantel,

vielen Dank für Ihre Frage vom 27.07.2012 auf abgeordnetenwatch.de

Ich kann Ihre Beunruhigung aufgrund der Geschehnisse der letzten Monate, der Komplexität der Ereignisse und der damit einhergehenden medialen Berichterstattung verstehen.

Wie Ihnen bereits Anfang Juli einer meiner Mitarbeiter telefonisch und schriftlich mitgeteilt hat, nimmt der Deutsche Bundestag seine Haushaltsverantwortung im Zusammenhang mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) sehr ernst und im vollem Umfang wahr.

Konkret bedeutet dies, dass der deutsche Vertreter im ESM-Gouverneursrat in den wichtigsten Fragen an ein Votum des Bundestages oder des Haushaltsausschusses gebunden ist. Das betrifft alle wesentlichen Entscheidungen, unter anderem Kapitalerhöhungen, die Schaffung neuer Instrumente und neue Hilfszusagen des ESM. Deutschland verfügt über seinen Vertreter im Gouverneursrat dabei bei allen wichtigen Entscheidungen des ESM de facto über ein Vetorecht. Hat der Vertreter kein Votum des Bundestages, so muss er mit Nein stimmen.

Diese wichtigen Mitsprache- und Kontrollrechte des Plenums des Deutschen Bundestages wurden ganz bewusst im ESM verankert.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen über mein Büro gerne für weitere fachliche und politische Fragen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hermann Kues