Frage an Hermann Kues von Rolf S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kues,
wie Ihren Antworten hier bei Abgeordnetenwatch zu entnehmen ist, sind Sie ein erklärter Freund und Befürworter des EU Lissabon Vertragswerkes.
Zitat
18.06.2008 Mit dem Vertrag von Lissabon erfährt die Europäische Union eine Stärkung des Demokratieprinzips sowie eine Verbesserung des Grundrechtsschutzes. Ich teile daher nicht die Skepsis, die ihm aktuell entgegengebracht wird.
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Wie sie wissen, steht das Vertragswerk zur Zeit unter der Lupe des Bundesverfassungsgericht. Der Außenminister Steinmeier und der Innenminister Schäuble loben den Machtzuwachs für EU. Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,606692,00.html
Die beiden lupenreinen Demokraten haben sich profiliert in der Kurnaz Guantanamo-Häftlings bzw. der 100.000DM Schreiber-Spendenäffäre und waren bisher auch immer ganz vorne dabei, wenn es um mehr Überwachung gegen die Bevölkerung bzw. den vielen Terroristen geht.
Quellen: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,461037,00.html und http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,106698,00.html http://www.welt.de/politik/deutschland/article851736/Schaeuble_legt_neues_Anti_Terror_Gesetz_vor.html
Vier der acht Richter ließen erkennen, dass ihnen manche Kompetenzübertragungen zu weit gehen. Quelle: http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE51902S20090210
Meine Frage lautet: Welche persönlichen Konsequenzen werden Sie als Befürworter des EU Lissabon Vertrages ziehen, wenn die Verfassungsrichter diesen Vertrag als Verfassungswidrig einstufen? Werden Sie ihr Bundestagsmandat abgeben, weil Sie nicht mehr im sinne des Grundgesetzes handeln und diesem Vertragswerk am 24.04.2008 zugestimmt haben?
Sehr geehrter Herr Schneider,
wie bereits in meiner Antwort vom 18.06.2009 erläutert, habe ich dem Vertrag von Lissabon zugestimmt, da er wichtige Neuerungen erhält, u.a. eine Stärkung des Demokratieprinzips sowie eine Verbesserung des Grundrechtsschutzes. Insgesamt fand der Vertrag im Deutschen Bundestag eine überwältigende Mehrheit von 515 Stimmen.
Ich gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht das deutsche Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon im Ergebnis halten wird. Denkbar ist, dass das Bundesverfassungsgericht in einigen Fragen noch Anforderungen formuliert. Das sind aber juristische Fragen, die meine grundsätzliche Zustimmung zum Vertrag von Lissabon nicht betreffen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hermann Kues