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Hermann Kues
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Frage von Kim J. •

Frage an Hermann Kues von Kim J. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kues,

Vorausgesetzt morgen gäbe es eine Bundestagsabstimmung zur Cannabisproblematik, deren Ergebnis eine Streichung von Cannabis aus dem BtmG zur Folge hätte. Eine Auswirkung, die also im Grunde nur unseren erwachsenen Bevölkerungsteil betreffen würde, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass es Absicht des Gesetzgebers ist, Kinder und Jugendliche tatsächlich strafrechtlich verfolgen und aburteilen zu wollen.

Wie sähe in diesem Fall Ihre Entscheidung aus, würden Sie für oder gegen solch eine Maßnahme stimmen und was bitte wären Ihre Entscheidungskriterien dabei?

Mit freundlichem Gruss

Kim Johnson

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Johnson,

es ist natürlich nicht die Absicht, Kinder und Jugendliche strafrechtlich zu verfolgen. Aber unsere Absicht muß es doch sein, diese zu schützen. Eine Freigabe von Cannabis würde zu einer deutlichen Ausweitung vor allem bei den nicht Volljährigen führen, denn der Zugang würde sehr erleichtert werden. Schon jetzt ist zu beobachten, dass das Einstiegsalter immer geringer wird. Es würde sich sofort ein Markt bilden und ein Markt braucht Kunden. Da sind unsere Kinder leichte Angriffspunkte, denn sie können sich über die Folgen noch kein reales Bild machen. Die sprichwörtliche Neugier würde Händlern Tür und Tor öffnen. Unbestritten hat Cannabis, wie alle Drogen, ein Suchtpotential. Davor müssen wir unsere Kinder und Jugendlichen schützen. Wir haben mit dem Alkohol und dem Nikotin bereits zwei Substanzen, die uns genügend Probleme machen. Da muß nicht noch eine weitere hinzukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Kues