Frage an Hermann Kues von Günther P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dr. Kues,
ist nach einem Wahlsieg der CDU noch eine Änderung hinsichtlich Hartz IV zu erwarten??
Es darf nicht passieren, dass die getroffene Privatvorsorge und das angesparte Privatvermögen vor dem Rentenalter in Anspruch genommen werden muss.(Lebensversicherung usw.)
Da auch nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der freien Wirtschaft arbeitslos werden können, findet eine Ungleichbehandlung statt, da sich nicht alle um ihr angespartes und Privatvermögen sorgen müssen.
Mfg
G. Peters
Sehr geehrter Herr Peters,
eindeutig für das Alter vorgesehene Ersparnisse, die aber auch nur für diesen Zweck im Zugriff sein dürfen, sind schon jetzt weitgehend geschützt. (Riesterrente, Lebensversicherungen als Rentenzahlung, angemessenes Einfamilienhaus, ..). Auch bei diesem Gesetz wird es so sein, wie bei allen anderen Gesetzen: Nach einer gewissen Laufzeit bzw. beim Erkennen von offenkundigen Fehlwirkungen wird es novelliert werden. Im Grundsatz bleibt es aber sicherlich bei den Regelungen, also der Zusammenführung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe. Im Übrigen war es bei der Sozialhilfe schon vorher so, daß Vermögen zum eigenen Lebensunterhalt eingesetzt werden mußte. Da solche Regelungen auch immer die öffentlichen Haushalte, also die Gesamtheit der Steuerzahler, d.h. der Bürger betreffen, muß natürlich auch von daher gesehen werden, welche Risiken der Einzelne zu tragen hat und wann die Solidargemeinschaft für ihn eintritt.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Kues