Frage an Hermann Kues von Sebastian B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Hermann Kues,
zu Sebastian Nadorp
sagten Sie,
Zitat:
"Schon bisher werden Ihre Verbindungsdaten von den Betreibern zu Abrechnungs- und anderen Zwecken eine Weile gespeichert.."
Dies stimmt Teilweise.
Bei Flatrate Tarifen durften nach einem Einzelfall BGH Urteil
http://www.heise.de/newsticker/meldung/80614
die Verbindungsdaten nicht gespeichert werden. Alle weiteren Daten durften bisher auch nur zu Abrechnugszwecken gespeichert werden und mussten nach Rechnungsstellung gelöscht werden. Bei Telefonnummern musste die Zustimmung des Kunden eingeholt werden Rufnummern komplett zu speichern. Ansonsten wurden die letzten 3 Stellen gestrichen. Handystandorte u. IP-Adressen wurden nicht gespeichert. Die e-mail Kontakte wurden auch nicht gespeichert.
Was auch weiterhin nicht bei Postbreifen der Fall sein wird, warum also bei e-mail´s(elektronischer Brief)? Wenn sie nun sagen das ist technisch nicht möglich, frage ich Sie:"Soll dies eingeführt werden wenn es technisch möglich ist?"
http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__97.html
Kannten Sie die obrigen Sachverhalte bisher?
Sie sagten auserdem:
Zitat: "Weder interessiert den Staat, mit wem Sie Kontakte pflegen, noch will dieser wissen, wo Sie sich beispielsweise aufhalten."
Ob den Staat es bisher interessiert oder nicht steht auch nicht wirklich zur Debatte. Die Frage ist, darf der Staat Daten auf Vorrat speichern?
Und hier sind große Teile der Bevölkerung der Meinung, dass er es nicht darf. Über 30000 legten bereits Verfassungsbeschwerde ein.
Außerdem, können Sie ausschließen das es den Staat auch in den nächsten 20 Jahren nicht interessiert, wer mit wem kommuniziert? Sie schaffen eine Infrastruktur die zum ausspionieren der gesamten Bevölkerung geeignet sein könnte.
Alle weitern Gegenargumente finden Sie hier.
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Bieker