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Hermann Kues
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Frage von Alexander B. •

Frage an Hermann Kues von Alexander B. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Kues,

Auch wenn das Thema Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen soeben vom Europäischen Parlament zurückgewiesen wurde, wird es in Zukunft sicherlich noch einmal Thema werden.

Wie ist Ihr Standpunkt zum Thema Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen?

Gruss

Alexander Brickwedde

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Brickwedde,

Ich denke, mögliche Softwarepatente dürfen nicht zu einer Stärkung marktbeherrschender Unternehmen zu Lasten kleiner, innovativer Firmen führen. So würde jeder Wettbewerb verhindert statt gefördert. Ich befürchte, dass durch die gescheiterte EU-Richtlinie Monopolstrukturen gestärkt und erweitert worden wären, kleine Softwareunternehmen und selbstständige Programmierer in ihrer Existenz bedroht würden und der Fortschritt in der Softwareentwicklung deutlich gebremst worden wäre. Eine derartige negative Entwicklung darf es nach meiner Auffassung nicht geben. Der Patentierung von Software müssen klare Grenzen gesetzt werden. Reine Software, Geschäftsmethoden, Algorithmen und Datenverarbeitung dürfen nicht vom Schutzbereich eines Patentes umfaßt werden. Unzweifelhaft aber muß es die Möglichkeit der Patentierung für wirkliche computerimplementierte Erfindungen geben. Letztlich ist es nicht einzusehen, warum die mechanische Lösung eines technisches Problem patentiert werden kann, während die gleiche Lösung nur deswegen nicht unter den Patentschutz fällt, weil sie auf der Verwendung von Software basiert. Voraussetzung dafür ist aber stets, daß eine naturwissenschaftliche Außenwirkung vorliegt, die sich auch nicht nur auf dem PC-Bildschirm abspielt.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Kues