Frage an Hermann Kues von Franz T. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kues,
wenn ich die örtliche Tageszeitung aufschlage, lese ich mit schöner Regelmäßigkeit eine Veröffentlichung zum Thema "Ehrenamt". Ich kann dieses Schlagwort nicht mehr hören und verbinde es mit purem Stress.
Der Hintergrund ist der, daß seitens der Politik nichts aber auch gar nichts dafür getan wird, den Ehrenamtlichen die Tätigkeit so angenehm als möglich zu machen. Die Anwendung des Nichtraucherschutzgesetztes in Festzelten (z. B. bei Schützenfesten) ist das Paradebeispiel dafür. Zu allem Überfluss gesellt sich dann die Tatsache, daß auch die Finanzverwaltungen den Vereien neuerdings Steuererklärugen abverlangen, wo offensichtlich keine Steuereinnahmen zu erwarten sind.
Ich bin seit mehr als 20 Jahren Vorsitzender eines Schützenvereins und aufgrund der vorgenannten Sachverhalte total verärgert.
Hier würde ich mich freuen, wenn hier im Sinne der Ehremamtlichen die Politik eine Kehrtwendung macht.
Denn: Womit soll ich meinem Nachfolger das Ehrenamt (Vereinsvorsitzender ) schmackhaft machen, wenn ich gleichzeitig diesen o.a. "Unsinn" mit erwähnen muss?
Ist ein generelles Umdenken überhaupt noch möglich?
T
Sehr geehrter Herr Teismann,
mit dem „Gesetz zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements“ haben wir in diesem Jahr zahlreiche Verbesserungen im Bereich Ehrenamt beschlossen.
So wurde der Übungsleiterfreibetrag von 1848 auf 2100 Euro angehoben. Es gibt eine steuerfreie Aufwandspauschale mit einem Freibetrag von 500 Euro für ehrenamtlich Tätige.
Der Anreiz zu Spenden steigt, weil die Höchstgrenze für Spendenabzug von 5 bzw. 10 Prozent auf einheitliche 20 Prozent angehoben wurde. Spenden bis 200 Euro können durch einfachen Bankbeleg nachgewiesen werden. Das spart Bürokratie.
Und auch Vereine profitieren davon, dass die Besteuerungsgrenze von insgesamt 30.678 Euro auf 35.000 Euro pro Jahr angehoben wurde.
Die genaue Ausgestaltung des Nichtraucherschutzes ist Ländersache.
Da der Nichtraucherschutz sehr emotional diskutiert wird, wird es immer eine Gruppe geben, die mit der Ausgestaltung des Gesetzes unzufrieden ist.
Entweder fühlt sich ein Teil der Nichtraucher gestört, weil geraucht werden darf, oder ein Teil der Raucher fühlt sich durch ein Verbot eingeschränkt.
Generell steht die Gesundheit von Gästen und Personal im Festzelt und bei Vereinsveranstaltungen in Gaststätten im Vordergrund.
In Bezug auf Ihre ehrenamtliche Tätigkeit wünsche ich Ihnen, dass für Sie die Freude am Engagement wieder in den Vordergrund tritt und Sie weiterhin einen wichtigen Beitrag für das gesellschaftliche Zusammenleben leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hermann Kues