(...) Die UNCAC setzt Abgeordnete und Beamte hinsichtlich der unter Strafe zu stellenden Verhaltensweisen gleich. Diese Gleichsetzung birgt Ungenauigkeiten über die tatsächliche Stellung der Abgeordneten, da die Tätigkeit von Abgeordneten mit derjenigen von Amtsträgern schon verfassungsrechtlich nicht vergleichbar ist. (...)
(...) Zu 3.: Alle Mitglieder des Deutschen Bundestages sind auf eine Vielzahl von guten Kontakten zu den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Akteuren angewiesen, um sachgerechte Entscheidungen für unser Land treffen zu können. Kontaktverbote würden kaum zu einer freiheitlichen Gesellschaft passen. (...)
(...) Im Übrigen will ich nicht verhehlen, dass ich es mir nicht vorstellen kann, gemeinsam mit der Linkspartei einen Kandidaten für unser Staatsoberhaupt vorzuschlagen, solange diese das DDR-Unrecht verharmlost, notwendige Distanz zu linksautonomer Gewalt vermissen lässt, Menschenschindern wie Kubas langjährigem Diktator Castro überschwänglich für sein Wirken dankt und weiterhin von Wegen zum Kommunismus träumt. (...)
(...) haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zu Gastgeschenken an Bundestagsabgeordnete. Zu Ihrer Frage, „ob es für Abgeordnete eine andere Regelung gibt als für andere Beamte“, darf ich darauf hinweisen: Die Mitglieder des Deutschen Bundestages bekleiden als gewählte Volksvertreterinnen und -vertreter ein öffentliches Amt, sind aber keine Beamten. (...)
(...) Ebenso, dass ich für Vorträge in meinem Wahlkreis oder anderenorts einmal ein Gastgeschenk erhalte (z. (...) ein Buch oder eine Flasche Wein), dessen Zurückweisung unhöflich wäre. (...)
(...) Bundespräsident Wulff hat wiederholt Stellung zu allen an ihn herangetragenen Vorwürfen genommen. Deshalb gibt es aus meiner Sicht auch keinen nachvollziehbaren Grund für die Versuche zahlreicher Medien, die Diskussion der vorangegangenen Wochen auch weiterhin künstlich in die Länge zu ziehen. (...)