
(...) Die UNCAC setzt Abgeordnete und Beamte hinsichtlich der unter Strafe zu stellenden Verhaltensweisen gleich. Diese Gleichsetzung birgt Ungenauigkeiten über die tatsächliche Stellung der Abgeordneten, da die Tätigkeit von Abgeordneten mit derjenigen von Amtsträgern schon verfassungsrechtlich nicht vergleichbar ist. (...)