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Frage von Siegfried M. •

Frage an Hermann Gröhe von Siegfried M. bezüglich Finanzen

Sie schreiben in ihrer Antwort vom 10.2. "dass ich für Vorträge in meinem Wahlkreis oder anderenorts einmal ein Gastgeschenk erhalte (z. B. ein Buch oder eine Flasche Wein), dessen Zurückweisung unhöflich wäre."
Ich kann gut verstehen, dass sie eine Zurückweisung das als unhöflich empfinden. Andere Beamte, wie z.B. Lehrer müssen aber auch so unhöflich reagieren, wenn sie etwas geschenkt bekommen. Da sie eine Ablehnung solch eines Geschenkes vermeiden, frage ich sie, ob es für Abgeordnete eine andere Regelung gibt als für andere Beamte. Wenn ja, welche?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Murer,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zu Gastgeschenken an Bundestagsabgeordnete. Zu Ihrer Frage, „ob es für Abgeordnete eine andere Regelung gibt als für andere Beamte“, darf ich darauf hinweisen: Die Mitglieder des Deutschen Bundestages bekleiden als gewählte Volksvertreterinnen und -vertreter ein öffentliches Amt, sind aber keine Beamten.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe

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