Frage an Hermann Gröhe von Siegfried M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gröhe,
haben sie selbst schon mal Vorteile genutzt, die ihnen nur wegen ihres Amtes als Abgeordneter eingeräumt wurden? Wenn ja, wann und wo?
Sehr geehrter Herr Murer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 14. Januar, die ich mit Interesse gelesen habe. Gerne informiere ich Sie über verschiedene Leistungen, die mit den Aufgaben als Mitglied des Deutschen Bundestages verbunden sind.
Einige Beispiele: Artikel 48, Absatz 3 des Grundgesetzes sichert allen Bundestagsabgeordneten „das Recht der freien Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel“ zu, das auch ich in Anspruch nehme. Derzeit ist daher z. B. eine Netzkarte der Deutschen Bahn Bestandteil der Amtsausstattung aller Bundestagsabgeordneten.
Daneben nutze ich für meine dienstliche Reisetätigkeit die so genannte „Senator Card“ der Lufthansa AG, die den Abgeordneten des Deutschen Bundestages von der Fluglinie in Abstimmung mit der Bundestagsverwaltung zur Verfügung gestellt wird. Mit Blick auf die „Senator Card“ ist mir daran gelegen zu betonen, dass auch diese Karte ausschließlich dienstlich genutzt werden darf und auch die mit dieser Karte gesammelten Bonusmeilen nicht für private Reisen genutzt werden können. Zudem nutze ich gelegentlich die kostenfreie Fahrbereitschaft des Deutschen Bundestages, die alle Abgeordneten für Fahrten innerhalb des Berliner Stadtgebietes nutzen dürfen.
Auch müssen geldwerte Zuwendungen, die ein Mitglied des Bundestages als Gastgeschenk in Bezug auf sein Mandat erhält und deren materieller Wert 200 Euro nicht übersteigt, dem Bundestagspräsidenten weder angezeigt noch ausgehändigt werden. In anderen Fällen entscheidet der Bundestagspräsident im Benehmen mit dem Bundestagspräsidium über die Verwendung des angezeigten Gastgeschenks.
Neben diesem rechtlichen Überblick erlauben Sie noch einige Bemerkungen aus der politischen Praxis: Selbstverständlich nehme ich auch Einladungen zu Veranstaltungen etwa von Unternehmen und Institutionen aus meinem Wahlkreis oder aus meinen politischen Fachgebieten an, sofern Sie für die Wahrnehmung meiner Aufgaben als Wahlkreisabgeordneter oder Fachpolitiker für mich eine Bedeutung haben. Dies gehört - genauso wie das Bürgergespräch - zu meinen Aufgaben als Abgeordneter. Dass es hierbei auch zu angemessenen (und nicht übertriebenen) Bewirtungen kommen kann, dürfte sicherlich auch nach Ihrem Verständnis zur Lebenspraxis gehören. Ebenso, dass ich für Vorträge in meinem Wahlkreis oder anderenorts einmal ein Gastgeschenk erhalte (z. B. ein Buch oder eine Flasche Wein), dessen Zurückweisung unhöflich wäre.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen bin.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe