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CDU
• 11.12.2007

(...) Selbstverständlich ist eine hundertprozentige Sicherheit und ein vollständiger Schutz vor schweren Straftaten oder terroristischen Angriffen nicht möglich, auch nicht mit gesetzgeberischen Neuregelungen. Dennoch bin ich der Auffassung, dass man – unter Beachtung und Abwägung der grundrechtlich geschützten Freiheiten – die Möglichkeiten zum Schutz der Bevölkerung ergreifen muss und – selbstverständlich immer innerhalb dieser Grenzen – nichts unversucht lassen darf, was zum Schutz der Bürger in gewissem Maße beitragen kann, um Gefahren zu reduzieren. Anderenfalls würde der Vorsprung von Terroristen oder anderen Verbrechern durch den technischen Fortschritt immer größer, während die Ermittlungsbehörden den Entwicklungen hinterherhinkten. (...)

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CDU
• 27.11.2007

(...) Die Kommission stellt vielmehr fest, dass die demokratischen Reformen weitgehend zum Erliegen gekommen seien. Moniert werden insbesondere große Defizite bei der Sicherstellung der Meinungsfreiheit und der Religionsfreiheit in der Türkei. Nicht vereinbar mit europäischen Vorstellungen ist auch die Tendenz, Konflikte eher militärisch zu lösen denn politisch, wie als jüngstes Beispiel die Zustimmung des türkischen Parlaments zu einem Einmarsch der Streitkräfte in den Nordirak zur Bekämpfung der PKK zeigt. (...)

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CDU
• 15.11.2007

(...) Verlängerungen sind nur – ebenfalls auf höchstens drei Monate befristet – möglich, wenn die Voraussetzungen für die Anordnung fortbestehen. Aufzeichnungen über Gesprächsgegenstände, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, sind unzulässig. Gleichwohl aufgezeichnete Gesprächsinhalte, die diesen Bereich betreffen, sind unverzüglich zu löschen. (...)

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CDU
• 15.11.2007

(...) Ich kann Ihnen auch versichern, dass in den Gesetzesberatungen die im Vorfeld von unterschiedlicher Seite geäußerte Kritik sehr wohl geprüft worden ist, dass jedoch – unter Abwägung der sich gegenüberstehenden Grundrechte – die jetzige Regelung als verfassungsgemäß eingestuft worden ist. Aus meiner vorstehenden Antwort können Sie auch ersehen, dass die persönliche Freiheit einzelner Bürger allein durch die – vorübergehende – Speicherverpflichtung der Verkehrsdaten meiner Meinung nach nicht unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Der Eingriff, der zwar gegeben ist, ist im Vergleich zum verfolgten Schutzzweck – auch nach Prüfung aller beteiligten Stellen – geeignet, erforderlich und auch angemessen im Sinne der Verhältnismäßigkeitsprüfung des Grundgesetzes. (...)

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CDU
• 15.11.2007

(...) Hinsichtlich der Hintergründe für die Neuregelung darf ich Sie auf die vorstehende Antwort verweisen, in der ich diese ausführlich dargelegt habe. Sie können daraus entnehmen, dass es den Staat grundsätzlich überhaupt nicht interessiert, wann Sie wo und wie lange mit Ihrer Frau telefonieren und dass der Staat diese Daten unter normalen Gegebenheiten auch nicht in Erfahrung bringen darf, sondern nur in den Fällen, in denen hinreichend Anhaltspunkte für bestimmte Straftaten von erheblicher Bedeutung vorliegen und dann auch nur aufgrund richterlicher Anordnung unter Einhaltung der strafprozessualen Voraussetzungen. (...)

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