(...) - Alle Vorwürfe, mit dem Gesetz würde mehr erlaubt werden, als heute der Fall ist, sind grundfalsch und pure Verleumdung. Bislang ist Fracking im Gegenteil nur sehr unzureichend geregelt. Die Gasförderunternehmen verzichten derzeit freiwillig auf Anträge zur Fracking-Förderung bei unkonventionellen Lagerstätten, aber das ist eben keine verlässliche Rechtsgrundlage. (...)
(...) Ich schätze die Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, ihrer Unternehmen und Mitarbeiter sehr hoch ein. Diese Leistungsfähigkeit kann sich aber auch nur deshalb entfalten, weil wir eine ordentliche Verwaltung, ein solide arbeitendes Rechtssystem, Polizistinnen und Polizisten zu Aufrechterhaltung öffentlicher Ordnung haben. Ohne diese staatlichen Leistungen kommt auch jedes Unternehmen in große Schwierigkeiten. (...)
(...) Dazu sind viele einzelne Sachprobleme zu lösen, aber als größte politische Herausforderung sehe ich derzeit das Problem, dass die große Mehrheit der Bevölkerung in unserem Land viel zu wenig über die praktische Landwirtschaft weiß und oft die konkreten Wirkungsmechanismen nicht einschätzen kann. Das führt dann oft zu nicht sachgerechten Diskussionen etwa im Pflanzenschutz oder bei Tierschutz. (...)
(...) Dabei verpflichtet sich der Staat, seinen Beamten während und nach der Dienstzeit einen angemessenen Lebensunterhalt zu sichern, im Gegenzug sind Beamte dem Staat zu einem besonderen Treueverhältnis verpflichtet, haben also z.B. kein Streikrecht. (...) Nicht teilen kann ich ihre Auffassung, dass Beamte nicht zu arbeitenden Bevölkerung zählen würden, ich halte diese pauschale Bewertung etwa gegenüber unseren Lehrern und Polizisten für nicht fair. (...)
(...) Zunächst einmal: Ich habe nirgendwo behauptet, dass ausnahmslos alle Vorgänge rund um die Finanzkrise legal waren. Selbstverständlich hat es sowohl bei Banken wie auch bei Rating-Agenturen illegales Verhalten gegeben, das auch juristisch belangt werden muss, und das geschieht ja auch. (...)
(...) Sinn und Zweck der Vorratsdatenspeicherung ist die leichtere Aufklärung schwerer Verbrechen. Die Vorratsdatenspeicherung ist kein Instrument zur Verhinderung von Straftaten. Denn das könnte sie nur sein, wenn die Daten auch verdachtsunabhängig den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stünden und genau das wollen wir ja nicht. (...)