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Hermann Färber
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Frage von Christian Q. •

Frage an Hermann Färber von Christian Q. bezüglich Innere Sicherheit

Hallo Herr Färber,

ich bitte Sie mir zu erklären, wie man als vernünftig denkender Mensch in Deutschland, auch nur in Erwägung ziehen kann, soetwas wie Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Bitte, bitte machen Sie sich mal schlau darüber, was so eine Datenspeicherung in anderen Ländern gebracht hat. Suchen Sie mal Studien, welche ein positives Fazit zur Vorratsdatenspeichrung ziehen. Bringen Sie mir ECHTE Argumente. Tut mir Leid, aber das "echte" muss ich nochmal betonen, denn leider kommen von allen Politikern in letzter Zeit zu wenig Argumente und zu viele Ausreden. Vielen Dank im voraus für die Antwort!

Mit freundlichsten Grüßen
Christian Quast

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Sehr geehrter Herr Quast,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Schade, dass Sie keine Kriterien angeben (können?), wie Sie ein echtes Argument von einer Ausrede unterscheiden.

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Eingriff in die Grundrechte, daran besteht kein Zweifel. Ebenso besteht kein Zweifel, dass die Verbindungsdaten der Telekommunikationsunternehmen hilfreich bei der Verbrechensaufklärung sein können. Bei Kinderpornographie etwa ist der Zusammenhang offensichtlich. Sinn und Zweck der Vorratsdatenspeicherung ist die leichtere Aufklärung schwerer Verbrechen. Die Vorratsdatenspeicherung ist kein Instrument zur Verhinderung von Straftaten. Denn das könnte sie nur sein, wenn die Daten auch verdachtsunabhängig den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stünden und genau das wollen wir ja nicht. Im Fall von Charlie Hebdo hat sich aber klar gezeigt, dass die Vorratsdatenspeicherung ein wichtige Instrument der Aufklärung ist.
Die politische Abwägung, ob dieser Vorteil einen Grundrechtseingriff aufwiegt, bleibt natürlich jedem selbst überlassen und ich habe Verständnis, wenn Sie dabei zu einem anderen Ergebnis kommen als ich.

Europa- und verfassungsrechtlich bestehen keine Hindernisse: Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof haben die Vorratsdatenspeicherung im Grundsatz für anwendbar erklärt, wenn verschiedene Vorgaben eingehalten werden. Das tun wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf: Die Daten bleiben bei den Telekommunikationsunternehmen und dürfen nur mit richterlicher Genehmigung für die Strafverfolgung genutzt werden. Es werden keinerlei Inhalte von Gesprächen oder Mails gespeichert, sondern lediglich die Verbindungsdaten. Das ist vielen nicht bekannt, aber für die Beurteilung sehr wichtig.

Wie Sie vielleicht wissen war die Vorratsdatenspeicherung Teil des Wahlprogramms der CDU, für das ich angetreten bin. Ich halte es nicht nur für legitim, sondern sogar für meine Pflicht, dieses Programm, für das ich gewählt wurde, nun so weit wie möglich umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Färber

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