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Hermann Färber
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Frage von Matthias M. •

Frage an Hermann Färber von Matthias M. bezüglich Finanzen

Sie brauchen für die Verurteilung zu Schadensersatz ein klar benennbares Fehlverhalten? In dem vorliegenden Fall ist das besten Falls arglistige Täuschung. Verwickelt waren Banken und Ratingagenturen, die miteinander verstrickt und wechselseitig aneinander beteiligt sind. BlackRock, Standard and Poor’s und Goldman Sachs sind beispielsweise drei Akteure die mit sogenannten forderungsbesicherten Wertpapieren ein betrügerisches Schneeballsystem kreiert haben. Ich meine, dass Basel 2 diesen Betrug sogar noch angeheizt hat, da ab diesem Zeitpunkt solche Wertpapiere zur Eigenkapitalsicherung gezählt und aus dem Nichts neue Liquidität zur Kreditvergabe geschaffen wurde und diese neuen Kredite wurden wieder verbrieft und als Wertpapiere verkauft. Wie bei einem Perpetuum mobile produzierten diese Banken nun Geld.

Haben Sie sich einmal selber ausführlich mit dieser Thematik beschäftigt? Es geht hier nicht nur um die vielen Milliarden sondern auch um das Vertrauen, das viele in die Politik verloren haben und das ist es doch Wert einmal ernsthaft darüber nachzudenken die Verursacher und Profiteure zur Rechenschaft zu ziehen. Warum hat die USA Standard and Poor’s und Goldman Sachs zu Schadensersatz in Milliardenhöhe im Zusammenhang mit der Banken- und Finanzkrise verurteilt, warum haben Standard and Poor’s und Goldman Sachs Milliarden an Schadenersatz gezahlt, wenn –wie Sie es sagen- alles legal war? Und wenn die USA klagt, warum klagt dann auch nicht Deutschland und Europa?

Wenn Ihrer Meinung nach die Bundesregierung aufgrund der Gewaltenteilung nicht klagen darf wer darf/soll es Ihrer Meinung nach denn dann machen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Maunz,

herzlichen Dank für Ihre Nachfrage.

Zunächst einmal: Ich habe nirgendwo behauptet, dass ausnahmslos alle Vorgänge rund um die Finanzkrise legal waren. Selbstverständlich hat es sowohl bei Banken wie auch bei Rating-Agenturen illegales Verhalten gegeben, das auch juristisch belangt werden muss, und das geschieht ja auch. Es hat doch in Deutschland eine ganze Reihe von Verfahren dazu gegeben, die auch zum Teil noch laufen.

Man muss dabei aber zwei Dinge unterscheiden: nämlich den Bruch von Regeln und die Konsequenzen aus falschen Regeln. Sie machen diese Unterscheidung selber deutlich, mit Ihrem Verweis auf Basel 2. Die Basel 2 Regularien sind in bundesdeutsches Recht umgesetzt worden und in der Tat hat sich im Zuge der Finanzkrise herausgestellt, dass diese Regelungen teilweise zu einer Verschärfung der Krise beigetragen haben. Deshalb wurden sie im Zuge von Basel 3 auch geändert. Was aber jetzt nicht geht, ist, eine Bank, die sich an geltendes Recht gehalten hat, im Nachhinein genau dafür zu verurteilen. Sie können Täter nur verurteilen für Taten, die zum Zeitpunkt, als sie begangen wurden bereits strafbar waren. Das ist eherner Grundsatz eines jeden Rechtsstaates. Das gilt auch dann, wenn dieses regelgerechte Handeln am Schluss zu einem Schaden führt. Dasselbe gilt natürlich, wenn geltendes Recht missachtet worden ist: Dann muss das in jedem Einzelfall vor Gericht bewiesen werden. Banken und Rating-Agenturen haben das in den Fällen, in denen sie verurteilt worden sind, eben getan. So begründete sich die Anklage in den USA gegenüber S&P zum Beispiel durch beschlagnahmte interne Mails, die belegten, dass eben nach außen eine andere Bewertung erfolgte als intern.

Gibt es dafür konkrete Anhaltspunkte, dann ist selbstverständlich die zuständige Staatsanwaltschaft verpflichtet, Anklage zu erheben. Zudem ist jeder geschädigte Anleger berechtigt, eine entsprechende Klage einzureichen. Dies alles, wie gesagt, ist ja auch in zahlreichen Fällen geschehen.

Als wichtigste politische Aufgabe für den Gesetzgeber, den Bundestag, sehe ich nach wie vor, in vielen einzelnen Schritten die rechtliche Regulierung so zu ändern, dass eine derartige Krise nicht mehr vorkommen kann. Und hier sind wir schon ziemlich weit gekommen.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Färber

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