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Hermann Färber
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Frage von Günter S. •

Frage an Hermann Färber von Günter S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Färber,

vor kurzem habe ich mir von der Deutschen Rentenversicherung meine Rentenansprüche berechnen lassen. Auf Basis von 37,58 Beitragsjahren ergibt sich eine Rente von 27,6% meines Bruttolohnes. Vergleiche ich dieses mit den Pensionsansprüchen eines Beamten (siehe link: http://de.wikipedia.org/wiki/Pension_(Altersversorgung)#H.C3.B6he_der_Pension ; Abschnitt 1.2 Höhe der Pension). So muss man feststellen, dass ein Beamter einen monatlichen Anspruch auf Ruhegehalt von Faktor 1,79375 x 37,58 Jahre gleich 67,4% seines Bruttogehalts hätte. Das ist ein doch sehr überraschend großer Unterschied von immerhin 39,8 % zwischen dem Altersruhegeld eines Beamten und der Rente eines Arbeitnehmers. Auch die Hans-Böckler-Stiftung hat in einer Studie festgestellt, dass es besonders bei mittleren und höheren Einkommen erhebliche Unterschiede gibt. http://www.boeckler.de/pdf/p_imk_study_36_2014 (besonders Tabelle 4, S. 16)

Dazu einige Fragen:
1) Stimmt der o.g. Sachverhalt Ihrer Auffassung nach ungefähr bzw. ist er Ihnen in dieser Form bereits bekannt?
2) Welche Argumente rechtfertigen Ihrer Meinung nach diesen großen Unterschied zwischen Altersruhegelder von Beamten und Renten von Arbeitnehmern?
3) Sollten nicht diejenigen, die die Wertschöpfung erarbeiten mindestens gleichwertige Bezüge erhalten wie beamtete Arbeitnehmer, deren Pensionen von Steuern, also der arbeitenden Bevölkerung, bezahlt werden? Zumal nichtbeamtete Arbeitnehmer ihre Rente zur Hälfte selbst vom Bruttolohn bezahlen und sie auch noch dem Risiko des Arbeitsplatzverlustes mit allen dazugehörigen Konsequenzen für die Rentenminderung ausgesetzt sind.
4) Was gedenken Sie zu tun, um diesen Missstand zu beheben?

Besten Dank für Ihre Antwort.

Schöne Grüße,
Guenter Schmidgall

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Sehr geehrter Herr Schmidgall,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Der Vergleich von Renten und Pensionen ist auf Grund der völlig unterschiedlichen Systeme schwierig. Insbesondere der von Ihnen vorgenommene Vergleich mit den Bruttoarbeitslöhnen ist wirklich nicht aussagekräftig. Bei Arbeitnehmern sind im Bruttogehalt ja noch Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge enthalten, die bei Beamten nicht anfallen. Dafür ist deren Bruttolohn etwas niedriger. Schon hier kommt man also zu unterschiedlichen Verhältnissen. Außerdem gibt es bei Beamten während der Dienstzeit Zulagen, die eigentlich zum Bruttoverdienst gehören, aber nicht ruhegehaltfähig sind, also für die Höhe der Pensionen nicht angerechnet werden. Beamte leisten ihren Beitrag zur Alterssicherung eben durch das während der Dienstzeit niedrigere Gehalt im Vergleich zu Arbeitnehmern.

Zum anderen haben wir in Deutschland das System des Berufsbeamtentums. Dabei verpflichtet sich der Staat, seinen Beamten während und nach der Dienstzeit einen angemessenen Lebensunterhalt zu sichern, im Gegenzug sind Beamte dem Staat zu einem besonderen Treueverhältnis verpflichtet, haben also z.B. kein Streikrecht. Man kann über diese grundsätzliche Regelung sicherlich diskutieren, wenn ich mir die Verwaltungen anderer Länder anschaue, denke ich aber, dass Deutschland insgesamt mit diesem System gut fährt. Dagegen gilt für Arbeitnehmer bei der Rente das Versicherungsprinzip, wonach die Rentenhöhe von der Einzahlung abhängt.

Nicht teilen kann ich ihre Auffassung, dass Beamte nicht zu arbeitenden Bevölkerung zählen würden, ich halte diese pauschale Bewertung etwa gegenüber unseren Lehrern und Polizisten für nicht fair.

Genauso wie es bei der Rentenversicherung immer wieder Reformen gibt, werden auch die Regelungen für Beamtenpensionen immer wieder angepasst und auch Beamte haben entsprechende Kürzungen erlebt. Eine ganz grundsätzliche Ungerechtigkeit kann ich hier also nicht erkennen, auch wenn natürlich bei Einzelregelungen immer wieder nachgesteuert werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Färber

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