
(...) Gern lege ich Ihnen einige Argumente dar, die aus meiner Sicht bei einer Abwägung zur Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene nicht zu vernachlässigen sind. Durch die Erfahrungen in der Weimarer Republik und vor allem während der NS-Diktatur, in der Volksbefragungen missbraucht wurden, um diktatorische Entscheidungen als demokratisch zu legitimieren, hat man sich bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes für eine strikt repräsentative Demokratie entschieden. Des Weiteren sehe ich die Gefahr, dass bei einer Volksabstimmung nicht die einzelne Bürgerin und der einzelne Bürger mehr Einfluss erhält, sondern Verbände, Interessengruppen und Lobbyisten, die durch ihre Geldmittel große Kampagnen fahren können. (...)