(...) Mit der Einführung dieser Infrastrukturgesellschaft werden die Bundesautobahnen in unmittelbare Bundesverwaltung übernommen. Es wird weder eine Privatisierung unserer Autobahnen, noch der neuen Infrastrukturgesellschaft geben. Der Bund bleibt grundgesetzlich abgesichert Eigentümer. (...)
(...) Autobahnen sind für uns als starke Wirtschaftsnation wichtige Lebensadern. Um Planung, Bau, Betrieb und Erhalt der Autobahnen künftig effizienter und schneller zu gestalten, werden diese Aufgaben von den 16 Ländern auf den Bund übertragen. (...)
(...) Beim Bund wird eine Infrastrukturgesellschaft geschaffen, die ab 2021 die genannten Aufgaben übernimmt. Mit der Einführung dieser Infrastrukturgesellschaft werden die Bundesautobahnen in unmittelbare Bundesverwaltung übernommen. Es wird weder eine Privatisierung unserer Autobahnen, noch der neuen Infrastrukturgesellschaft geben. (...)
(...) Worauf fußt denn Ihre Annahme? (...)