
(...) Auf den ersten Blick kann ich Ihre Bedenken hinsichtlich der langen Zahlenkolonnen und den hohen Umstellungsaufwand gut verstehen. Jedoch muss man auch berücksichtigen, dass das bisherige Verfahren mit Kontonummer und Bankleitzahl Sicherheitslücken besitzt, denn seit 2009 sind Banken nicht mehr verpflichtet, den angegebenen Namen mit der Kontonummer abzugleichen. Somit ist das Risiko, eine Gutschrift auf ein falsches Konto zu überweisen, um einiges höher als bei den IBAN-Kennungen. (...)