Frage an Helmut Günter Baumann von Walter W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag,
wieso haben Sie denn dem unsäglichen neuen SEPA-Verfahren zugestimmt ?
Welchen Vorteil hat denn dieses Verfahren für uns als Bürger ?
Statt einer übersichtlichen BLZ und Kontonummer muss ich nun endlose Zahlenwürmer auf die Überweisung schreiben.
Wo ist da der Vorteil für mich ?
Ich kann keinen Vorteil erkennen ?
Wieso werden Änderungen eingeführt, die nachteilig sind ?
Ich hatte kürzlich eine Überweisung nach Italien.
Dabei habe ich festgestellt, dass die SEPA-Nummern alles andere als EU-einheitlich sind.
Sowohl in der Länge als auch im Inhalt gibt es deutliche Unterschiede.
Wieso wird etwas einheitliches eingeführt, was am Ende gar nicht einheitlich ist ?
Wo ist der Sinn ?
Und, was mich am meisten ärgert:
wieso darf ich denn jetzt keine Umlaute mehr schreiben im Überweisungstext ?
Sie wissen doch sicherlich selbst, dass die Umlaute ein fester Bestandteil der deutschen Sprache und Schrift sind.
Wieso wurde das hier für die größte Sprache im EU-Raum nicht berücksichtigt ?
Wäre das denn keine Aufgabe gewesen für die Verbaucherschutz-Politiker ?
Zählen Sie mal die Umlaute alleine hier in diesem Text, das sind nicht wenige !
Schöne Grüße und vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr Welling,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Themenfeld des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area; kurz SEPA), die Sie mir über die Plattform abgeordnetenwatch.de gestellt haben.
Gern möchte ich Ihnen antworten.
Die Europäische Kommission wurde vom Europäischen Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) beauftragt, Rahmenbedingungen für die Nutzung eines einheitlichen Verfahrens und Standards im Euro-Zahlungsverkehr zu erarbeiten und entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten.
Im Dezember 2010 legte die Kommission den Vorschlag der "Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009" vor. In langen Verhandlungen zwischen Europäischer Kommission, dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament wurde schließlich die Verordnung Nr. 260/2012 "zur Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro" (SEPA-Verordnung) beschlossen und ist am 31. März 2012 in Kraft getreten. In der Verordnung ist der Auslauftermin für nationale Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften verbindlich auf den 1. Februar 2014 festgelegt. Die Verordnung sieht jedoch auch befristete Ausnahmen vor.
Diese möglichen Ausnahmen wurden vom deutschen Gesetzgeber mit dem SEPA-Begleitgesetz verankert. Hierzu zählt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zur Erleichterung der Umstellung bis zum 1. Februar 2016 weiterhin ihre gewohnten Kontonummern und Bankleitzahlen für nationale Zahlungen verwenden können.
Auf den ersten Blick kann ich Ihre Bedenken hinsichtlich der langen Zahlenkolonnen und den hohen Umstellungsaufwand gut verstehen. Jedoch muss man auch berücksichtigen, dass das bisherige Verfahren mit Kontonummer und Bankleitzahl Sicherheitslücken besitzt, denn seit 2009 sind Banken nicht mehr verpflichtet, den angegebenen Namen mit der Kontonummer abzugleichen. Somit ist das Risiko, eine Gutschrift auf ein falsches Konto zu überweisen, um einiges höher als bei den IBAN-Kennungen. Die IBAN-Nummer enthält eine Prüfnummer, die auf einer komplexen Formel beruht, bei der Zahlendreher nicht unbemerkt bleiben können.
Neben der verbesserten Sicherheit im Zahlungsverkehr gibt es durchaus weitere Vorteile. Z.B. werden zukünftig die Kosten für Auslandsüberweisungen auf das Kostenniveau von Inlandsüberweisungen sinken. Auch die Überweisungslaufzeiten werden durch SEPA verkürzt, somit steht Bankkunden nach einem Bankgeschäftstag der Überweisungsbetrag zur Verfügung.
Für weiterführende Fragen Ihrerseits stehe ich Ihnen gern in meinem Auer Bürgerbüro zur Verfügung. Einen Termin können Sie gern vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Baumann MdB