Frage an Helmut Günter Baumann von Michael H.
Sehr geehrter Herr Baumann,
ich habe prinzipiell nichts gegen den Grundsatz, wer viel leistet, soll viel dafür bekommen. Und Sie als Berufspolitiker haben unbestritten ein hohes Arbeitspensum und auch viel Stress. Leider habe ich noch nie verstanden, wieso sich die Berufsgruppe der Politiker, die Höhe der Diäten selbst festlegen kann. Nun glaubte ich meinen Augen nicht, als ich in einem Artikel http://www.welt.de/politik/deutschland/article125069884/Bundestag-beschliesst-hoehere-Diaeten-fuer-Abgeordnete.html las, dass ein Großteil der Mitglieder des Deutschen Bundestages für eine Diätenerhöhung von 10% zugestimmt hat, so auch Sie. Ebenfalls habe ich mit Erstaunen gelesen, dass es bald zu einer Art Automatismus bei der Anpassung der Diäten an das allgemeine Lohnniveau kommen soll. Können Sie mir bitte sagen, wie Sie Ihre Zustimmung moralisch rechtfertigen? Denn wie kann es sein, dass zum Beispiel eine junge Erzieherin, die unbestritten eine hohe Verantwortung trägt und auch großem Stress ausgesetzt ist, nach TVöD http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/sue?id=tvoed-sue-2013i&matrix=1 ein Monatsentgelt von ca. 2200 € bekommt. Bleiben unterm Strich nach Abzug von Sozialversicherung und Lohnsteuer ca. 1600 - 1700 €. Und Sie haben nun einer Erhöhung der Diäten, um 830 € auf 9082 € monatlich zugestimmt. Woran machen Sie die Verhältnismäßigkeit von Arbeit zu Verdienst fest? Ist denn die Arbeit von so vielen Menschen in Deutschland, die im Grunde durch die enormen Steuerabgaben auch Ihre Diäten finanzieren, nichts mehr wert? Ich bitte Sie um Beantwortung meiner beiden Fragen?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hauschild
Sehr geehrter Herr Hauschild,
Parlamentarier mussten in der Vergangenheit nach Gesetz selbst über ihre Bezahlung beschließen. Dabei war seit 1995 im Abgeordnetengesetz als Orientierungsrichtgröße die Bezüge für Bundesrichter und Oberbürgermeister mittlerer Städte sowie Landräte mittlerer Kreise gesetzt. Diese wurde nie erreicht. Um Debatten über die Abgeordnetenbezüge in Zukunft zu vermeiden, wurde in der letzten Wahlperiode eine unabhängige Kommission eingesetzt, die Vorschläge zum Abgeordnetenrecht unterbreitete. Die Ergebnisse liegen seit über einem Jahr vor. Derzeit werden diese umgesetzt. Es werden die Diäten in einem ersten Schritt auf die Zielgröße der Bundesrichter (R6) angehoben und danach an die durchschnittliche Lohnentwicklung in Deutschland gekoppelt. Damit ist ein angemessener Maßstab gefunden.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Baumann MdB