Frage an Helmut Günter Baumann von Ulla G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Baumnn,
da Sie als Abgeordneter zum Erzgebirge gehören, möchte ich Sie fragen, wieso Sie nicht offensiv gegen eine Mindestlohn eintreten.
Als Kenner der Region müssten Ihnen doch bewußt sein, dass mit einem Mindestlohn sehr viele Arbeitsplätze verloren gehen werden. Klein-und Mittelständler werden in vielen Fällen nicht in der Lage sein, die entstehende Lohnspirale zu finanzieren.
Mit freundl.Grüßen
u.Graupner
Sehr geehrte Frau Graupner,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die Sie über die Plattform abgeordnetenwatch.de an mich gestellt haben.
Das Vorhaben zur Einführung des Mindestlohnes wurde auf Initiative des Koalitionspartners SPD in den Koalitionsvertrag aufgenommen.
Nach langen Verhandlungen wurde folgender Kompromiss geschlossen: Zum 1. Januar 2015 wird ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet gelten. Tarifliche Abweichungen sollen nur unter eng bestimmten Bedingungen möglich sein. Die Höhe des allgemein verbindlichen Mindestlohns wird in regelmäßigen Abständen - erstmals zum 10. Juni 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 - von einer Kommission der Tarifpartner überprüft, gegebenenfalls angepasst.
Das Gesetz zum Mindestlohn wird in 1. Lesung in einer der kommenden Sitzungswochen eingebracht werden. Danach an die Fachausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen werden. Hierbei werden wir im Dialog mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern aller Branchen Problemfelder herausarbeiten und wenn möglich Abhilfe schaffen.
Ich persönlich plädiere für längere Übergangsfristen bei Unternehmen, die durch Einführung der Regelungen besonders hoch belastet würden und deren Existenz gefährdet würde.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Baumann MdB