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Helmut Günter Baumann
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Frage von Marcel K. •

Frage an Helmut Günter Baumann von Marcel K.

Sie haben vor 7 Jahren für die Einführung der Rente mit 67 gestimmt. Heute haben Sie für die Rente mit 63 gestimmt. Sowohl an der demografischen Entwicklung, als auch an der finanziellen Ausstattung der Rentenkasse, hat sich die letzten Jahre nichts geändert. Aufgrund des demografischen Wandels und der Lohnstruktur, sind die Menschen im Erzgebirge von Einschnitten bei der späteren Rente besonders betroffen.
Warum haben Sie trotz der negativen Folgen für unsere Region, ihrem Wahlkreis, dem Gesetzespaket zugestimmt ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Körner,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die Sie über die Plattform abgeordnetenwatch.de gestellt haben. Vor dem Hintergrund der steigenden Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen wurde die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf das vollendete 67. Lebensjahr , die sogenannte Rente mit 67, beschlossen. Dabei bleibt es. Jedoch müssen auch diejenigen in den Blick genommen werden, die ihr Arbeitsleben bereits in jungen Jahren begonnen und über Jahrzehnte hinweg durch Beschäftigung, selbstständige Tätigkeit und Pflegearbeit sowie Kindererziehung ihren Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Für sie wird die bereits bestehende Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ab 65 abschlagsfrei in Rente zu gehen, ausgeweitet. Das ist keine Abkehr vom Weg zum längeren Arbeiten, sondern eine sinn- und maßvolle übergangsweise Ergänzung. Wer 63 Jahre oder älter ist und noch keine Altersrente bekommt, kann ab dem 1. Juli 2014 diese Rente abschlagsfrei beziehen, wenn er die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt. Das Eintrittsalter wird - ähnlich der Anhebung bei den anderen Altersrenten - stufenweise angehoben. Für die Jahrgänge ab 1964 beträgt das Eintrittsalter in diese Rente dann 65 Jahre, also wieder zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Für weiterführende Fragen Ihrerseits stehe ich Ihnen gern für ein persönliches Gespräch in meinem Bürgerbüro in Aue Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Baumann MdB