
(...) Dennoch kann es in Einzelfällen zu überlangen Gerichtsverfahren kommen. Deshalb hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2011 mit dem "Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren" den Verfahrensbeteiligten ein Instrumentarium an die Hand gegeben, das die unangemessene Dauer eines Gerichtsverfahrens verhindern soll. So kann nunmehr eine Verzögerungsrüge erhoben werden; führt dies nicht zur gewünschten Beschleunigung des Verfahrens, kommt nach Ablauf von sechs Monaten die Erhebung einer Entschädigungsklage in Betracht. (...)