Frage an Helmut Brandt von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Brandt,
der Deutsche Richterbund hatte die Gründe für die Überlastung der Justiz beschrieben und Finanzierungsvorschläge gemacht. Trifft es zu, dass wir heute immer noch sehr lange Gerichtsverfahren haben? Wie hatte der Bund auf die Stellungnahme reagiert? Gibt es problematische Gerichtsgebührenbefreiungen?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2 ... - Deutscher Richterbund
www.drb.de/stellungnahmen/2012/2-kostrmog.html
Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Zweites Gesetz zur Modernisierung des ...
Sehr geehrter Herr Reth,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe mich in der Angelegenheit zunächst mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in Verbindung gesetzt. Ich bitte deshalb, meine verzögerte Antwort zu entschuldigen.
Die durchschnittliche Dauer gerichtlicher Verfahren in Deutschland ist im Regelfall nicht übermäßig lang. Auch im europäischen Vergleich steht Deutschland gut da. Dennoch kann es in Einzelfällen zu überlangen Gerichtsverfahren kommen. Deshalb hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2011 mit dem "Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren" den Verfahrensbeteiligten ein Instrumentarium an die Hand gegeben, das die unangemessene Dauer eines Gerichtsverfahrens verhindern soll. So kann nunmehr eine Verzögerungsrüge erhoben werden; führt dies nicht zur gewünschten Beschleunigung des Verfahrens, kommt nach Ablauf von sechs Monaten die Erhebung einer Entschädigungsklage in Betracht.
Die im Auftrag des Deutschen Bundestages durchgeführte Evaluierung des Gesetzes hat ergeben, dass sich die Neuregelung im Wesentlichen bewährt hat (vgl. Bundestagsdrucksache 18/2950 http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/029/1802950.pdf ).
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf hat sich allerdings aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Januar 2015 (Nr. 62198/11 https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EGMR&Datum=15.01.2015&Aktenzeichen=62198/11 ) ergeben. Dieser Handlungsbedarf sollte im Wege eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BT-Drucksache 18/6985 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/069/1806985.pdf ) umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf in der Fassung des Änderungsantrages wurde bereits in der 2. und 3. Lesung am 7. Juli dieses Jahres vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die Neuregelung sieht einen präventiv wirkenden Rechtsbehelf bei überlangen Verfahren in bestimmten Kindschaftssachen vor und ist mit dem in diesen Verfahren bereits geltenden Vorrang- und Beschleunigungsgebot verknüpft. Der neue Rechtsbehelf soll aber zugleich auch die Wirkungen einer Verzögerungsrüge - wie bereits dargestellt - entfalten.
Die von Ihnen übersandte Stellungnahme des Deutschen Richterbundes (DRB) aus dem Jahr 2012 bezog sich auf das damalige Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung für das Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, das im August 2013 in Kraft trat. Dadurch wurde ein modernes und anwenderfreundliches Justizkostenrecht geschaffen, da seitdem klare Regeln für die Ermittlung der Kosten im Bereich der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit, der Notare und der Justizverwaltung gelten. Außerdem wurden - wie vom DRB gefordert - auch die Gerichtsgebühren erhöht und die Kostendeckungsquote in der Justiz spürbar verbessert. Leider haben daraufhin nicht alle Bundesländer, die für die Finanzierung der Justiz zuständig sind, ihren eigenen Beitrag zu einer angemessenen Ausstattung der Justiz in dem gebotenen Umfang geleistet. Auch die Richter müssen vernünftig bezahlt werden. Dass insbesondere Rot-Grün in vielen Ländern häufig ausgerechnet bei den Richtern und entsprechenden Beamten spart, weist genau in die falsche Richtung.
Von problematischen Gerichtsgebührenbefreiungen ist dem BMJV nichts bekannt.
Sehr geehrter Herr Reth, ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Brandt