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Helmut Brandt
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Frage von Heike R. •

Frage an Helmut Brandt von Heike R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Brandt,

eine Frage an Sie als Jurist und Mitglied im Rechtsausschuß.
Wenn ich ohne Angelschein angle, werde ich bestraft.
Aber hunderttausendfach wird an der Grenze Paragraf 15 des Aufenthaltsgesetzes (´Ein Ausländer, der unerlaubt einreisen will, wird an der Grenze zurückgewiesen´) gebrochen - als gäbe es das Recht gar nicht, dies auf Frau Merkels Geheiß.
Hunderttausendfach wird auch Paragraf 18 des Asyl(verfahrens)gesetz verletzt, denn es verpflichtet die Grenzbehörden ohne Einräumung eines Ermessens Ausländern die Einreise zu verweigern, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen, auch hie hat Frau Merkel geltendes Recht gebrochen.
ach Paragraf 96 Aufenthaltsgesetzes wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren (in minderschweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe) bestraft, wer einem anderen Hilfe bei der unerlaubten Einreise nach Deutschland leistet, wenn er wiederholt oder zu Gunsten von mehreren Ausländern handelt, weshalb wird Frau Merkel nicht zur Verantwortung gezogen, wie es das Gesetzt festlegt?
Refugees-Welcome-Aktionen zum illegalen Grenzübertritt sind nach geltendem Recht schlichtweg kriminell. Auch Flüchtlinge machen sich bei der Einreise ohne Schengen-Visum nach Paragraf 95 Aufenthaltsgesetz strafbar. In der Realität aber werden auch diese Gesetze wie eine Pizza Mista vernascht. Eine effektive Strafverfolgung der Einreisekriminalität findet nicht mehr statt.
Führende Verfassungsrechtler Deutschlands sind inzwischen der Meinung, dass die gegenwärtige Handhabung unseres Grenzregimes grundgesetzwidrig ist. Das Grundgesetz setzt schließlich die Beherrschbarkeit der Staatsgrenzen und die Kontrolle über die auf dem Staatsgebiet befindlichen Personen überhaupt voraus.
quelle: https://de.finance.yahoo.com/nachrichten/gesetz-gleich-095511831.html

Weshalb handeln Sie persönlich, als Jurist und Abgeordneter, nicht gegen die eindeutigen Rechtsbrüche der Kanzlerin?

Heike Rogall

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Rogall,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Die momentane Flüchtlingswelle in unser Land ist zweifelsohne die größte politische und gesellschaftliche Herausforderung seit Langem. Deshalb erscheint mir Ihre Dialektik, diese mit dem Freizeitvergnügen Angeln zu vergleichen, mit Verlaub, recht deplatziert.
Ich bin davon überzeugt, dass die humanitäre Notlage auf der sogenannten Balkanroute im vergangenen Sommer die Bundeskanzlerin zum damaligen Zeitpunkt zum Handeln verpflichtet hat. Das geboten unsere zivilisatorischen Standards und unser christliches Menschenbild. Die bei vielen damit einhergehende gefühlsduselige und blauäugige Stofftierchen-Willkommenskultur hat sich mittlerweile gottseidank überlebt und ist einer „Kultur der Vernunft“ gewichen. Was in der damaligen Notsituation Gültigkeit besaß, kann und darf aber nicht zum Dauerzustand werden.
Denn klar ist auch – da gebe ich Ihnen vollkommen recht –, dass die Situation perspektivisch nur handhabbar sein, wenn wir zu einer deutlichen Senkung der Flüchtlingszahlen kommen. Wir müssen noch intensiver prüfen, unsere Grenzen rigoroser zu überwachen und Migranten unter bestimmten Bedingungen schon an der Einreise zu hindern. Die seit Jahresbeginn deutlich gestiegene Zahl derjenigen, die an der deutsch-österreichischen Grenze abgewiesen werden, ist hierbei ein erster Schritt in die richtige Richtung. Kurzum: Geltendes Recht muss beachtet werden, Einreisen über sichere Drittstaaten oder ohne gültige Papiere müssen Ausnahme und nicht Regel sein.
Soweit bin ich vollkommen bei Ihnen. Wir müssen uns gleichzeitig aber auch bewusst machen, dass ein einfaches „Grenzen dicht“ zu keiner nachhaltigen Lösung der Flüchtlingsproblematik führt. Viele der rechtlichen Grundlagen, insbesondere die sogenannten Dublin-Verordnungen der EU, die in den vergangenen Jahren noch gut funktioniert haben, sind angesichts der humanitären Katastrophe in Syrien und dem Irak und dem damit verbundenen massiven Anstieg der Flüchtlingszahlen de facto nicht mehr schrankenlos umsetzbar. Mit realitätsverweigernden Rattenfängern, die dennoch stur an diesem Kurs festhalten und diesen unter dem Einsatz von Schusswaffen durchsetzen wollen, mache ich mich nicht gemein.
Insofern unterstütze ich neben den gebotenen und teilweise bereits vollzogenen nationalen Maßnahmen voll und ganz den mehrstufigen Ansatz der Bundeskanzlerin, über die Bekämpfung von Fluchtursachen, bessere Unterstützung der Staaten in den Krisenregionen und einen gemeinsamen europäischen Verteilmechanismus bei geschützten EU-Außengrenzen eine nachhaltige Eindämmung der Flüchtlingsströme zu erreichen. Eine wichtige Wegmarke stellt hierbei der Europäische Rat am 18./19. Februar dar. Ich erwarte, dass wir danach eine Zwischenbilanz ziehen und gegebenenfalls nationale Maßnahmen zur Reduzierung der Flüchtlingszahlen direkt an den Grenzen intensivieren werden.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Brandt