(...) Ob eine Nachversicherungslösung gerecht und für die Betroffenen interessant ist, entscheidet sich mit der Ausgestaltung der Modalitäten der Nachversicherung. Dabei sollten sich die nachzuzahlenden Beiträge nach unserer Vorstellung an dem orientieren, was die Nachzuversichernden zum damaligen Zeitpunkt hätten zahlen müssen. (...)
(...) Der Anspruch auf Bürgergeld ist grundsätzlich auch nicht durch die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit ausgeschlossen. Auch hier gilt: maßgeblich ist das Vorliegen der Bedürftigkeit. (...)
(...) Dieses Ergebnis ist nicht wünschenswert, da den Betroffenen durch die Rechtsumstellung ihre Rentenanwartschaften mit rückwirkender Gesetzgebung verringert wurden. Würde man generell zum Fremdrentenrecht zurückkehren, würde dies viele Übersiedler schlechter stellen, die von einer tatsächlichen Berücksichtigung ihrer DDR-Erwerbsbiographien im Rahmen des SGB VI profitieren. Ein Wahlrecht zwischen dem FRG und dem SGB VI ist wiederum auch nicht möglich. (...)
Sehr geehrter Herr Sturm,
(...) Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich daher von Anfang an gegen diese Regelung gewandt und einen Antrag dagegen in den Bundestag eingebracht (BT-Drucksache 15/2472) mit dem die Erhöhung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Versorgungsbezüge und Betriebsrenten rückwirkend zum 1.1.2004 wieder außer Kraft gesetzt werden soll. Leider wurde er damals von der Rot-Grünen-Bundesregierung abgelehnt. (...)
(...) Grundsätzlich soll das Elterngeld eine Lohnersatzleistung darstellen, die an das Erwerbseinkommen der letzten zwölf Monate anknüpft. Es erscheint daher konsequent, nicht an die Einkommenssituation Ihrer Frau im Jahr 2005 anzuknüpfen, sondern das Einkommen des letzten Jahres der Berechnung zugrunde zu legen. (...)