Frage an Heinrich Kolb von wolfgang p. bezüglich Jugend
Meine Frau befindet sich 19.11.2005 in Elternzeit. Am 05.04.2008 wurde unser zweiter Sohn geboren. Jetzt erfahren wir, dass aufgrund der Elternzeit meiner Frau nur das Mindest-Elterngeld zusteht und ihr Einkommen vor der Geburt unseres ersten Sohns nicht Berücksichtigung findet. Obwohl sie in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis sich befindet wird sie behandelt wie ein Arbeitsloser. Wie stehen Sie dazu? Ihr W Pachali
Sehr geehrter Herr Pachali,
für Ihre Frage zum Thema "Elterngeld" danke ich Ihnen sehr herzlich. Die FDP-Bundestagsfraktion hatte das Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Einführung des Elterngeldes kritisch begleitet und ihre Auffassung in einem Entschließungsantrag (BT-Drs. 16/2809) niedergelegt. Auch die jetzt in der Diskussion stehenden kleineren Änderungen, zu denen am 16.9.2008 eine Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stattfinden wird, werden kritisch zu hinterfragen sein, dies insbesondere auch mit Blick auf die Einkommensermittlung und die Gewährung von Elterngeld an Selbstständige.
Grundsätzlich soll das Elterngeld eine Lohnersatzleistung darstellen, die an das Erwerbseinkommen der letzten zwölf Monate anknüpft. Es erscheint daher konsequent, nicht an die Einkommenssituation Ihrer Frau im Jahr 2005 anzuknüpfen, sondern das Einkommen des letzten Jahres der Berechnung zugrunde zu legen. Leider fügen Sie Ihrer Zuschrift keine weiteren Angaben bei, so dass mir eine abschließende Beurteilung nicht möglich ist. Zu prüfen wäre allerdings die Anwendung des sog. Geschwisterbonus, wonach sich das Elterngeld um 10 %, mindestens jedoch um 75 Euro erhöht, wenn die berechtigte Person mit zwei Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in einem Haushalt lebt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heinrich L. Kolb