Frage an Heinrich Kolb von Albert S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Kolb,
die Ausgleichsabgabe für öffentlich geförderte Wohnungen ist doch längs hinfällig. Warum bleibt der Satz von 18.000,00 Euro Höchstverdienst, Jahr für Jahr der gleiche. Der Satz muss auch angepasst werden, und sich jedes Jahr erhöhen, denn wie er zur Zeit ist, müssen auch Geringverdiener eine Ausgleichsabgabe zahlen. Und das kann ja wohl nicht sein, bzw. das darf nicht sein. Bitte um Stellungnahme!
Sehr geehrter Herr Sturm,
bitte entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt auf Ihre Anfrage vom 12. September 2008 zurückkomme. Sie hatten sich mit Ihrem Anliegen auch an meinen ehemaligen Fraktionskollegen und nunmehr Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags Herrn Jörg Rohde, MdL, gewandt. Ich gehe davon aus, dass der Hinweis von Herrn Rohde MdL zur Klärung Ihrer Angelegenheit beitragen konnte. Anderenfalls können Sie sich gerne erneut an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heinrich L. Kolb