Frage an Heinrich Kolb von Günther P. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag,
Meine Frage:
warum wird die Riesterrente, für welche ich schon Sozialversicherungen bezahlt habe, bei der Auszahlung Krankenkassenpflichtig und daß mit den vollen Beitrag für KV+PfV, in meinem Fall gesamt 16,9 %.
In meinen Augen ist das glatter Diebstahl.
es ist schon traurig daß meine Betriebsrente mit den vollen Beitrag von der Krankenkasse geschröpft wird.
Warum wird diese Tatsache nicht den Leuten vorher mitgeteilt, ich glaube kaum daß dann jemand bei einer Rendite von MINUS 16% einen Abschluß machen würde.
Die Krankenkasse redet sich mit der Behauptung daß dies im Zuge der Gesundheitsreform rechtlich sei.
Wer hat Recht?
danke für die Aufmerksamkeit, mit freundlichen Grüßen
G.Pfeffer
Sehr geehrter Herr Pfeffer ,
vielen Dank für Ihre Frage auf der Internetseite „abgeordnetenwatch.de“.
Die FDP hält die von Ihnen angesprochene Verbeitragung für politisch falsch und verfassungsrechtlich bedenklich.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich daher von Anfang an gegen diese Regelung gewandt und einen Antrag dagegen in den Bundestag eingebracht (BT-Drucksache 15/2472) mit dem die Erhöhung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Versorgungsbezüge und Betriebsrenten rückwirkend zum 1.1.2004 wieder außer Kraft gesetzt werden soll. Leider wurde er damals von der Rot-Grünen-Bundesregierung abgelehnt.
Nach Ansicht der FDP-Bundestagsfraktion ist eine solche Regelung grundsätzlich schädlich, weil sie die Attraktivität der Betriebsrenten senkt. Eine Doppelbelastung der Betriebsrenten, in der Anspar- und Auszahlungsphase, behindert damit den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge. Dabei muss die betriebliche Altersvorsorge im Gegenteil noch weiter ausgebaut werden, um das sinkende Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren.
Zu dieser politisch falschen Entscheidung kommt hinzu, dass ohne Vertrauensschutz auch in bestehende Verträge eingegriffen wurde. Damit ist das Gesetz aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion auch in seiner Rückwirkung verfassungsrechtlich bedenklich.
Das Bundessozialgericht (AZ: B 12 KR 6/05 R aus dem Jahr 2006) und auch das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 1924/07) haben allerdings die volle Verbeitragung von Betriebsrenten für rechtmäßig erklärt. Zwar liegen dem Bundesverfassungsgericht noch einige Verfassungsbeschwerden in dieser Sache vor. Eine abweichende Entscheidung ist aber auch für diese Fälle leider eher unwahrscheinlich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heinrich L. Kolb