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Heike Baehrens
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Frage von Maria S. •

Zu welchem Zeitpunkt sollen die drei Impfungen gegen Sars-Cov-2 verabreicht werden, wenn die Wirkung ca. vier Monate anhält und die saisonale Erkrankung im Herbst und im Frühjahr ihr Maximum zeigt?

Sehr geehrte Frau Baehrens,
bei der Bundestagsdebatte vom 26.1.2022 sprechen Sie die verpflichtende Impfung gegen das SARS-Cov-2 Virus an. Zu welchem Zeitpunkt sollen die drei Impfungen den Bundesbürgern verabreicht werden, wenn die Wirkung lediglich vier Monate anhält und die saisonale Erkrankung im Herbst und im Frühjahr ihr Maximum zeigt? Können wie von Ihnen gefordert alle Risikogruppen und die arbeitende Bevölkerung zum Stichtag 21.9./ 1.10. oder 1.11. alle gleichzeitig geimpft werden? Wie ist der Plan für die Ausgestaltung?

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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Es stimmt nicht, dass die Wirkung der Impfungen nur vier Monate anhält. Richtig ist, dass die Wirksamkeit der Covid-Impfungen im Laufe der Zeit nachlässt, weshalb eine dritte Boosterimpfung notwendig geworden ist. Deshalb sieht der Gesetzentwurf, den ich gemeinsam mit mehreren Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Fraktionen erarbeitete habe und der von über 200 Abgeordneten aus vier Fraktionen eingebracht wurde, auch drei Impfdosen vor. Nach dem aktuellen Stand der Erkenntnisse bleibt auch bei mit der Zeit nachlassender Wirkung gegen Ansteckungen der Schutz vor schweren Krankheitsverläufen sehr hoch. Und darum geht es bei der Debatte um  eine allgemeine Impfpflicht ja vorrangig. Infektionen insgesamt vollkommen verhindern können wir nicht, das zeigt spätestens die Omikronwelle.

Der Zeitablauf des Entwurfs ist auf den Herbst und eine weitere, saisonal zu erwartende Welle ausgerichtet. Wer nach möglichem Beschluss einer Impfpflicht also den vorgesehenen Impfzyklus mit den zu beachtenden Zeitabständen beginnt, wird rechtzeitig zum Herbst voll geimpft sein und einen hohen (da frischen) Immunschutz haben. Gleichzeitig ist der Zeitvorlauf auch notwendig, um allen Beteiligten genug Zeit zur Organisation zu geben. Zum Beispiel brauchen auch die Krankenkassen genug Vorlauf, um Ihre Versicherten über die Impfpflicht und über Impfangebote zu informieren. Wir wollen die Impfpflicht mit einer Aufklärungskampagne flankieren, um diejenigen zu erreichen, die bisher aufgrund fehlender Informationen noch kein Impfangebot wahrgenommen haben oder die durch sprachliche oder andere Hürden noch nicht die Möglichkeiten zu einer Impfung hatten.

Mit freundlichem Gruß

Heike Baehrens

 

 

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