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Heike Baehrens
SPD
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Frage von Nadine Z. •

Wie wollen Sie Kinder vor irreversiblen körperlichen und seelischen Schäden schützen ?

Sehr geehrte Frau Baehrens,
in Deutschland können Kinder mit Pubertätsblockern behandelt werden und die Gabe von gegengeschlechtlichen Hormonen ist ab 16 Jahre möglich. Außerdem bieten Kliniken für Minderjährige bereits Mastektomien (Brustamputationen ) an, während Länder wie Schweden die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Pubertätsblockern, Hormonen und Operationen quasi eingestellt haben und voll und ganz auf Psychotherapie setzen ( https://www.emma.de/artikel/trans-gesetz-ein-fall-fuer-karlsruhe-340315 ). Welche staatlichen Maßnahmen verhindern, dass es bei Kindern und Jugendlichen zu irreversiblen körperlichen und seelischen Schäden kommt ? Und warum wählt Deutschland einen anderen Weg als Schweden ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Z.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz, das noch nicht vom Kabinett verabschiedet wurde.

Beim Selbstbestimmungsgesetz geht es einzig und allein um die Frage der Änderung des Geschlechtseintrags sowie um die Änderung der Vornamen. Wenn eine Person neben oder unabhängig davon auch körperliche Veränderungen anstrebt, sind wie bisher ausschließlich medizinische Regelungen und Leitlinien einschlägig, was ich für richtig halte. Über medizinische Maßnahmen, wie Operationen oder Hormonbehandlung, entscheiden stets die Betroffenen zusammen mit ihren Ärzt:innen. Medizinische Fachgesellschaften verabschieden dazu autonom Richtlinien. Sie empfehlen für eine operative Geschlechtsanpassung ein Mindestalter von 18 Jahren. Transidente Kinder und Jugendliche sollten zuvor ein Jahr mit dem neuen Namen und der neuen Geschlechtsrolle unter psychotherapeutischer Begleitung leben.

Mit freundlichem Gruß

Ihre
Heike Baehrens

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