Wie soll es funktionieren, wenn 3Pflanzen Hanf im Eigenanbau erlaubt werden aber nur 25Gramm getrocknetes Endprodukt strafrei sein sollen?
Da bei der Trocknung mind.75% Wasser verdunsten,
so erscheint es wenig plausibel zwar 3Pfl. zu erlauben jedoch nur 25G Endprodukt besitzen zu dürfen.
Zudem macht ein Anbau auf der "Fensterbank" bei 2 geschlechtlichen Kurztagespflanzen keinen Sinn, weil mit 50% unbrauchbaren Männlichen zu rechnen ist.
https://www.tagesschau.de/inland/lauterbach-cannabis-109.html
https://www.grower.ch/forum/threads/gewichtsverlust-beim-trocknen-verhaeltniss-von-nass-zu-trocken.6313/
https://de.wikipedia.org/wiki/Hanf
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre weitere Frage zum Thema Cannabislegalisierung, auf die ich gern eingehe:
Nach den Eckpunkten des Bundesministeriums für Gesundheit soll es erlaubt werden, straffrei 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mitzuführen. Diese Grenze bezieht sich nicht auf Ihren Haushalt. Es soll zudem erlaubt werden, dort im Eigenanbau bis maximal drei weibliche blühende Pflanzen zu ziehen.
Unter nachfolgendem Link finden Sie alle geplanten Regelungen der ersten und zweiten Säule noch einmal im Überblick:
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Heike Baehrens