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Heike Baehrens
SPD
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Frage von Heike R. •

Warum bleibt der Umwelt- und Gesundheitsschutz auf der Strecke?

Sehr geehrte Frau Baehrens,
die grünen Plaketten und Abgasnormen sind Gesetz, um Menschen vor Feinstaub durch Kraftfahrzeuge zu schützen.
Vor allen das Umweltbundesamt warnt eindringlich vor den sehr hohen Schadstoffemissionen durch Holzöfen."Die Feinstaubemissionen aus der Holzverbrennung übersteigen in Deutschland die Auspuffemissionen von Lkw und Pkw bei weitem", sagt das UBA.
quelle: https://de.nachrichten.yahoo.com/hohe-schadstoffemissionen-umweltbundesamt-warnt-holz%C3%B6fen-151839491.html

Frau Baehrens,
auch in meiner Nachbarschaft stinkt es ganz erbärmlich aus den Schornsteinen.
Wann endlich (!!) handelt der Bundestag und verbietet Holzöfen, die Umwelt und Gesundheit zerstören, zeitnah und sofort?
Wieso ist hinnehmbar, dass Holzöfen von ausschließlich Hausbesitzern mehr gefährlichen Feinstaub erzeugen, als der gesamte Strassenverkehr???
Falls die Politik sich an diese "Feinstaubschleudern" nicht ran wagt, sollte zumindest sehr hart besteuert werden, oder?

HeikeR.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Feinstaubbelastung durch private Holzöfen. Als SPD-Bundestagsfraktion nehmen wir die durch Emissionen verursachten Belastungen unseres Klimas und der Gesundheit sehr ernst. Im Gegensatz zu fossilen Energieträgern bindet Holz im Wachstum in etwa so viel CO2 aus der Atmosphäre, wie es bei seiner Verbrennung wieder an die Atmosphäre abgibt. Die CO2-Bilanz ist also annähernd neutral. Allerdings ist es richtig, dass bei der Holzverbrennung Emissionen wie Feinstaub entstehen, die nicht nur als sehr störend empfunden werden, sondern auch gesundheitliche Schäden hervorrufen können.

Um Ihre konkrete Frage zu beantworten: Im Moment gibt es keine gesetzgeberischen Ambitionen, die Holzöfen komplett zu verbieten. Allerdings hat der Gesetzgeber bereits im Jahre 2010 die Bundesimmissionsschutzverordnung grundlegend novelliert, um die durch Feuerungsanlagen verursachten hohen Luftbelastungen besser einzugrenzen. Ziel war es, Staubemissionen aus kleinen Feuerungsanlagen deutlich zu senken, um die Gesundheit der Menschen zu schützen und Geruchsbelästigungen, die immer wieder auch zu Nachbarschaftsbeschwerden führten, spürbar zu vermindern. Alte Kamine und Öfen mussten bis 2017 nachgerüstet werden, um entsprechende Grenzwerte einzuhalten. Außerdem dürfen seit 2010 Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen nur als Zusatzheizung genutzt werden, wie z.B. zur Beheizung des Aufstellraumes. Sie dürfen nach der neuen Verordnung kein Ersatz für ein zentrales Heizsystem sein.

Da ich nun die tatsächliche Belästigung bei Ihnen vor Ort aus der Ferne nicht beurteilen kann, möchte Ihnen ans Herz legen, sich an die zuständige Immissionsschutzbehörde (z.B. das Ordnungsamt) zu wenden. Ob eine Feuerungsanlage „sauber“ ist, muss die nach Landesrecht zuständige Behörde vor Ort entscheiden. Sie ist der richtige Ansprechpartner für Beschwerden über Anlagen in der unmittelbaren Umgebung. Auskunft über die jeweilig zuständige Behörde erteilt auch das Umweltministerium Ihres Bundeslandes.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Baehrens, MdB

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