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Heike Baehrens
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Frage von Ria G. •

Sehr geehrte Frau Baehrens, wer trägt die Kosten fürs Pflegeheim von BeamtInnen/PensionärInnen und deren Witwe oder Witwer? Wird auch deren Erspartes hierfür verwendet wie bei RentnerInnen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für diese Frage, zu der ich mich noch einmal kundig gemacht habe. Denn das Beihilferecht der Beamten wird nicht durch ein Gesetz durch den Bundestag beschlossen. Es wird durch sogenannte Verordnungen durch die Bundesregierung für Bundesbeamte (federführend ist hier das Bundesministerium des Innern) oder durch Landesregierungen für Landesbeamte geregelt. An die Verordnung sind enge verfassungsrechtliche Anforderungen gesetzt, so zum Beispiel das Fürsorgeprinzip. Zudem gibt es auch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die darlegt, wie weit dieses Fürsorgeprinzip gehen kann, z.B. 24.01.2012 - 2 C 24.10.

Ich habe Ihre Frage zum Anlass genommen, mich an das Bundesministerium des Innern zu wenden und zu hinterfragen, ob die Auslegung des Fürsorgeprinzip in den Beihilfeverordnungen bezüglich des von Ihnen hinterfragten Sachverhalts tatsächlich den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Dieser Antwort sehe ich selbst gespannt entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Baehrens, MdB

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