Preisbremse bei Nachtspeicheröfen: Was wird die Politik gegen diese Benachteiligung von Wärmestrombeziehern unternehmen? Haben die Entscheidungsträger die Personen mit Nachtspeicherheizung einfach vergessen?
Sehr geehrte Frau Baehrens,
meine Familie und ich bewohnen ein altes, ungedämmtes Haus zur Miete, welches durch Nachtspeicherheizungen beheizt wird. Im Dezember 2022 und Januar 2023 haben wir annähernd gleich viele kWh an Strom verbraucht. Ich habe mir die Kosten für die jeweiligen Monate ausgerechnet: Dezember 2022: 260 €, Januar 2023: 731 €, Differenz also 470 €.
Die Strompreisbremse von 40 Cent/kwh greift bei uns nicht, da sich der Nachtstromtarif von 12 Cent/kWh "nur" auf 28 Cent/kWh erhöht hat.
Was wird die Politik gegen diese Benachteiligung von Wärmestrombeziehern unternehmen?
Haben die Entscheidungsträger die Personen mit Nachtspeicherheizung einfach vergessen?
Es fühlt sich sehr ungerecht an, werden doch aktuell für diverse Personenkreise Unterstützungsleistungen gewährt, um die fatalen (energie-)politischen Fehlentscheidungen der letzten Jahre zu kaschieren.
Vielen Dank im Voraus, ich freue mich über Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan R.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrer Anfrage zum Thema Energiepreisbremse für Nachtspeicherheizungen an mich wenden.
Da der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft hat, führte diese auch für die Preise für Strom und Fernwärme im Jahresverlauf 2022 zu extremen Preissteigerungen.
Mittlerweile hat die Ampel-Koalition Maßnahmen geschaffen, um möglichst viele Haushalte zu entlasten. Zudem sollen alle, die Strom sparen auch entsprechend profitieren. Die Entlastung erfolgt über die Stromversorger automatisch. Verbraucherinnen und Verbraucher wurden bis spätestens zum 1. März 2023 über ihre Entlastung informiert.
Auch Haushalte mit Nachtspeicherheizungen erhalten die Entlastungen aus der Strompreisbremse.
Bei Haushalten mit zeitvariablen Tarifen wird ein monatlicher Durchschnittspreis verwendet, um den Entlastungsbetrag der Bremse zu berechnen und so zu berücksichtigen, dass der nachts bezogene Strom günstiger ist als der Strom, der tagsüber bezogen wird. Dabei wird aber nicht der mengengewichtete Durchschnitt der verschiedenen Tarifstufen für die Entlastung herangezogen, sondern die Gewichtung erfolgt anhand der zeitlichen Gültigkeit der Tarifstufen.
Wer also von 0 bis 6 Uhr einen günstigen Tarif abgeschlossen hat, um damit seinen Nachtspeicherofen zu betreiben und von 6 bis 24 Uhr einen teuren Tarif abgeschlossen hat, bei dem wird ein gewichteter Durchschnittswert gebildet – der günstige Tarif fließt dann nur zu 6/24 in den Durchschnitt und der teurere Tarif geht zu 18/24 ein.
Auch beispielsweise für Nachtspeicherheizungen kann die Gewichtung anhand der zeitlichen Gültigkeit vorteilhaft sein: Dort wird nicht vor allem der billige Nachttarif (viel Verbrauch, kürzere zeitliche Gültigkeit) verwendet, sondern vor allem der teure Tagtarif (weniger Verbrauch, längere zeitliche Gültigkeit). Die Entlastung erhöht sich entsprechend.
Um die Anwendung der Strompreisbremse administrierbar zu halten, konnten keine weiteren spezifischen Ausnahmeregelungen berücksichtigt werden, die im Einzelfall strukturell niedrigen Nachtarife noch stärker Rechnung tragen.
Für Nachtspeicherheizungen wurden darüber hinaus leider keine weiteren Entlastungen vereinbart, obwohl Nachtspeicher-Tarife trotz drastischer Erhöhungen oft noch unter 40 Cent Preisgrenze fallen dürften und die Verbraucher:innen somit nur durch die allgemeinen Missbrauchsvorschriften und damit nicht grundsätzlich vor einer Vervielfachung ihrer Rechnung geschützt sind.
Meine Fraktion, die SPD, hatte in den Verhandlungen zur Entlastung von Haushalten mit Nachtspeicherheizungen Lösungsansätze eingebracht, auf die sich die Ampel-Partner letztlich jedoch nicht einigen konnten.
Nun hoffe ich sehr, dass auch Sie durch die beschlossenen Maßnahmen wenigstens teilweise entlastet werden und wünsche Ihnen alles Gute.
Ihre
Heike Baehrens