GVSG: Wann ist mit Inkrafttreten der Begrenzung der Haftung für eine Kommune zu rechnen, die sich als Gesellschafterin an einem MVZ beteiligt?
Die aktuelle Regelung verhindert den Einstieg unserer Kommune in die Neugründung eines MVZ. Eine rasche Antwort wäre hilfreich
Sabine R., Vorsitzende der SPD Fraktion Ditzingen
Sehr geehrte Frau R., liebe Sabine,
vielen Dank für Deine Frage zum Thema medizinische Versorgungszentren im GVSG. Tatsächlich hatten wir verschiedene Regelungen in das Gesetz aufgenommen, um den Kommunen die Gründung medizinischer Versorgungszentren zu erleichtern. Sie sollten in Zukunft mehr Möglichkeiten haben, vor Ort eine starke und patientenorientierte Versorgungsinfrastruktur aufbauen zu können.
Mit dem vorzeitigen Ende der Ampel konnten wir dieses wichtige Anliegen nicht mehr zum Abschluss bringen. Dies bedauere ich sehr. Wir werden uns als SPD jedoch weiterhin für die kommunalen MVZs stark machen und ich hoffe sehr, dass diese Erleichterungen in der nächsten Wahlperiode mit neuen Mehrheitsverhältnissen zeitnah auf den Weg gebracht werden können.
Mit solidarischen Grüßen
Heike Baehrens