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Heike Baehrens
SPD
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Frage von Maja T. •

75 % der Deutschen befürworten eine Integrative Medizin. Sollte dann nicht Naturmedizin der Schulmedizin gleichwertig gegenübergestellt werden?

Sehr geehrte Frau Baehrens,
(Chronisch) Kranke erleben oft, dass die konventionelle Medizin allein nicht hilft, sich ihre Lebensqualität mit zusätzlichen Verfahren der Naturmedizin aber deutlich verbessert. Das Bündnis weil´s hilft! fordert daher eine gleichwertige Erstattung von Methoden aus der Komplementärmedizin (sprich: Klass. Naturheilverfahren, Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Osteopathie, Chinesische und Ayurvedische Medizin) durch die gesetzlichen Krankenversicherungen. Zudem fordern wir eine gleichwertige öffentliche Forschungsförderung dieser Verfahren und die Errichtung eines Bundesinstituts für Naturmedizin, sowie drittens die Aufnahme in die Aus- und Weiterbildungen in den verschiedenen Heil- und Pflegeberufen.
In der kommenden Volksabstimmung von Abstimmung21 wird über diese drei Forderungen abgestimmt werden. Wir würden sehr gerne wissen, wie Sie zu einer rechtlichen Gleichstellung stehen?
 

(Umfrage Kantar TNS 2018; https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2018/daz-34-2018/zahl-der-woche-80-prozent-wollen-mitentscheiden)

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau T.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Integrative Medizin. Gern nehme ich als gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Stellung – entschuldigen Sie bitte die sehr lange Bearbeitungsdauer:

Naturheilkundliche Verfahren können eine gute Ergänzung zur Schulmedizin sein – ein ergänzendes Miteinander beider Systeme wird inzwischen selbstverständlich praktiziert. Die Übernahme entsprechender Verfahren in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist nach Erbringung von wissenschaftlicher Evidenz möglich, wie z.B. bei der Akupunktur gegen Schmerzen. Diese Entscheidung trifft aus guten Gründen allerdings nicht der Gesetzgeber, sondern der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als oberstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.

Seit 2010 haben gesetzliche Krankenkassen wieder die Möglichkeit, ihren Versicherten homöopathische Arzneimittel als sog. Satzungsleistungen anzubieten. Jede Kasse kann abhängig von Budget und Bedarf entscheiden, ob sie das umsetzt, und darüber hinaus, ob sie neben der Erstattung der Arzneimittel auch die homöopathische Therapie durch Ärzt:innen bezahlt.

Für eine mögliche Aufnahme von komplementärmedizinischen Inhalten in die Aus- und Weiterbildungen in den verschiedenen Heil- und Pflegeberufen sind die Ärztekammern zuständig.

Ich persönlich greife regelmäßig auf Verfahren der Komplementärmedizin zurück, weil ich sie für wirksam und alltagstauglich halte.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Heike Baehrens

 

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