Frage an Heike Baehrens von Harald S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Internet Apotheken sollen keine Rabatte mehr geben dürfen.
Da ich nicht am Hausarztmodell teilnehmen darf,muss ich auf fast alle Arzneimittel zu zahlen.
Da ich die Zuzahlugsgrenze nicht erreiche, ist der Apotheken Rabatt sehr hilfreich, da er beinahe die Zuzahlung ausgleicht.
Wie haben Sie abgestimmt?
Vielen Dank für Ihre ANTWORT
Mit freundlichem Gruss
H. S.
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Da wir innerhalb der Koalition die Verabredung haben, einheitlich abzustimmen, habe ich für das Gesetz gestimmt. Das Vor-Ort-Apotheken-Gesetz hat eine längere ‚Geschichte‘: Schon in der letzten Legislaturperiode verfolgte der damalige Gesundheitsminister Gröhe die Absicht, den Versandhandel ganz zu verbieten, weil ausländische Versandhandelsapotheken durch die Gewährung von Rabatten einen Vorteil gegenüber deutschen Versandapotheken und stationären Apotheken hatten. Dies sahen wir als SPD-Fraktion äußerst kritisch, weil wir den Versandhandel als wichtigen Baustein für die Versorgung der Patientinnen und Patienten sehen.
Durch das nun beschlossene Gesetz – das als Kompromiss mit der Union zustande gekommen ist – bleibt der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gestattet. Aber es sorgt für einheitliche Abgabepreise für Arzneimittel, um die Bedingungen für alle marktteilnehmenden Apotheken gleich zu gestalten.
Gleichzeitig enthält das Gesetz aber auch weitere Regelungen, die die Versorgungssituation für die Patientinnen und Patienten verbessern (Stärkung von Boten- und Notdienst, intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie oder die Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten).
Besonders wichtig finde ich – gerade in der aktuellen Pandemiesituation, dass Apotheken in Zukunft im Rahmen von regionalen Modellvorhaben Erwachsene gegen Grippe impfen können. Zudem können Ärzte zukünftig zum Beispiel schwer chronisch kranken Patienten, die immer die gleiche Medikation benötigen, ein speziell gekennzeichnetes Rezept ausstellen. Auf dieses Rezept können Apotheker dann bis zu drei weitere Male das Arzneimittel abgeben. Das soll Versicherte und Arztpraxen entlasten.
Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihnen die Zusammenhänge deutlich machen konnten und wünsche Ihnen alles Gute – vor allem Gesundheit!
Ihre
Heike Baehrens