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Heike Baehrens
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Frage von Walter Sascha D. •

Frage an Heike Baehrens von Walter Sascha D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Baehrens,

nun gibt es eine Stellungnahme des Bundesrats zum geplanten Angehörigen-Entlastungsgesetz.

Eine Empfehlung der BR-Ausschüsse ist u. a. mit Umsetzung des Gesetzes die Entlastung der Kommunen sicherzustellen und ein Finanzierungskonzept seitens des Bundes vorzulegen.

Liege ich richtig in der Annahme, dass In dieser Stellungnahme die Kommunen künstlich arm gerechnet werden und es einfach nur ein Versuch ist, vom Bund mehr Geld zu bekommen?

Sind die Kommunen nicht bereits durch das Pflegestärkungsgesetz 2 und 3 im Vorfeld entlastet worden?

Wäre es nicht sinnvoll das dem BR in Erinnerung zu rufen?

Sicherlich ist die Stellungnahme der BR-Ausschüsse erst mal nur eine Empfehlung, jedoch frage ich mich natürlich auch, welchen Einfluss diese auf das Abstimmungsverhalten der Länder im BR haben wird.

Unabhängig, dass ich davon ausgehe, dass das Gesetzt locker durch den BT gehen wird, mache ich mir hier natürlich Gedanken, wie man für das Gesetz die Zustimmung des BR erhalten kann.

Welche Kompromisslösungen sehen Sie bzw. was kann man dem BR anbieten, dass er dem Gesetz zustimmt?

Muss der BR eigentlich auch bei einer Anhebung der Selbstbehalte bei der Berechnung der Leistungsfähigkeit beteiligt werden? Was würde sonst dagegen sprechen, diese bei einer ablehnenden Haltung des BR einfach auf 8333,33 Euro her aufzusetzen?

Ich Schreibe Ihnen mit größter Verzweiflung, weil ich hoffe, dass mein psychisches Leid bald endlich ein Ende hat und würde gerne zum Abschluss noch wissen, was Sie so sicher macht, dass dieses vernünftige Gesetz zum 01.01.2020 Inkrafttreten wird?

Mit freundlichen Grüßen
D.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Es ist natürlich verständlich, dass die Länder im Bundesrat ihre Sorge hinsichtlich der Kosten äußern, die die Kommunen durch die Entlastung von Angehörigen Pflegebedürftiger erwarten. Sie sehen es aber ganz richtig: Man darf die Kostensteigerung nicht einzeln beurteilen, sondern muss die Entlastungen der Kommunen durch vorangegangene Reformen in der Pflege berücksichtigen. Denn diesen wichtigen Schritt sind wir, wie Sie richtig bemerken, bereits mit den Pflegestärkungsgesetzen gegangen. Auch in vielen anderen Bereichen legen wir in der SPD Wert auf eine Stärkung der Kommunen und haben sie durch diese Politik in den vergangenen Jahren bereits enorm entlastet.
In einer ersten Stellungnahme hat sich der Bundesrat zwar kritisch gegenüber der Kostenverteilung des nun anstehenden Angehörigenentlastungsgesetzes geäußert. Bei den Verhandlungen des Koalitionsvertrags, in dem auch diese Entlastung der Angehörigen beschlossen wurde, waren aber auch die Länder beteiligt. Deshalb bin ich optimistisch, dass sich der Bundesrat dem Gesetz nicht entgegenstellen wird. Denn auch in den Ländern und Kommunen ist das Problem erkannt und der Verwaltungsaufwand der Kommunen ist bei der bisherigen Regelung sehr hoch. Die breite Unterstützung, die die geplante Regelung in der öffentlichen Debatte erhält, ist sicherlich auch ein wichtiger Faktor. Ich vertraue auf eine konstruktive Zusammenarbeit der Verhandlungsführer*innen von Bund und Bundesrat. Insofern plädiere ich dafür, den eingeschlagenen Weg zu Ende zu gehen und bin zuversichtlich, dass wir das Ziel, Angehörige von Pflegebedürftigen finanziell zu entlasten, erreichen können.

Mit freundlichem Gruß
Heike Baehrens

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