Frage an Heike Baehrens von Ilona Lydia A. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Baehrens,
ich möchte gerne wissen, was Sie konkret dafür tun können, dass die Petition 90088 endlich öffentlich gemacht wird. Die Petition dient der Rettung des Wahltarifs zur Erstattung der Arzneimittel der Anthroposophie, der Homöopathie und der Phytotherapie wurde am 11. 01.2019 beim Bundestag eingereicht und ist immer noch nicht veröffentlicht. Weit höhere Petitions-IDs wurden bereits veröffentlicht. Diese Verzögerung durch den Gesundheitsausschuss ist indiskutabel.
Ich betone, dass ich für eine Förderung der Homöopathie im Sinne Hahnemanns bin, sowie der Anthroposophie, Qi Gong und anderer nicht medikamentöser Heilverfahren, die preisgünstig und wirksam sind, sowie praktisch auch zur Selbsthilfe anregen können!
Des weiteren finde ich es unzumutbar, dass Patienten noch zusätzlich finanziell mehr belastet werden sowie auch langfristig unser Gesundheitssystem, das diese Methoden immer noch sehr vernachlässigend behandelt!
Zudem bin ich der Meinung: Die Bevölkerung wünscht sich MEHR Komplementärmedizin im Gesundheitswesen und nicht weniger!
Die o.g. Vorgänge nehmen der Bürgerschaft ein allgemein anerkanntes demokratisches Grundrecht durch Inaktivität.
Was könnten Sie tun, um diesen Missstand zu beseitigen, damit es zur längst überfälligen Veröffentlichung kommt?
Besten Dank vorab für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Ilona A.
Sehr geehrte Frau A.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Für Petitionen ist der Petitionsausschuss zuständig. Da sich die Petition auf ein laufendes Gesetzgebungsverfahren bezieht, wurde sie jedoch an den Gesundheitsausschuss als zuständigen Fachausschuss überwiesen und wird in der morgigen Sitzung mitberaten.
Hinsichtlich der Streichung des Wahltarifs möchte ich auf die Begründung zum Gesetzentwurf verweisen: Die Streichung des Wahltarifs zur Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen ist auf die zu geringe Nachfrage zurückzuführen. Im Jahresdurchschnitt 2017 waren nur 562 Versicherte in diese Wahltarife eingeschrieben. Die geringe Nachfrage verdeutlicht, dass kein ausreichender Bedarf für das Angebot derartiger Wahltarife besteht. Der mit dem Angebot von Wahltarifen einhergehende Bürokratieaufwand, insbesondere für die Erstellung der notwendigen versicherungsmathematischen Gutachten, lässt sich mit der geringen Nachfrage nicht rechtfertigen.
Nichtsdestotrotz können die Krankenkassen die Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln weiterhin als Satzungsleistungen anbieten, was ich sehr begrüße. Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist es ein Grundanliegen, allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zur therapeutischen Vielfalt zu ermöglichen. Ihre Argumente, dass komplementärmedizinische Verfahren sehr wirksam und alltagstauglich sind, kann ich persönlich sehr gut nachvollziehen.
Wenn Sie an einer Versorgung mit Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen interessiert sind, haben Sie weiterhin die Möglichkeit, eine Krankenkasse wählen, deren Satzung entsprechende Regelungen enthält.
Mit freundlichem Gruß
Heike Baehrens