Portrait von Heike Baehrens
Heike Baehrens
SPD
97 %
77 / 79 Fragen beantwortet
Frage von Ruth B. •

Frage an Heike Baehrens von Ruth B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Baehrens,

derzeit gibt es eine Gesetzesvorlage des Gesundheitsministeriums ("TSVG"), die vorsieht den Wahltarif für komplementärmedizinische Arzneimittel zu streichen.

In wessen Interesse liegt die Streichung dieses Wahltarifs? Liegt sie im Patienteninteresse? Im Interesse der gesetzlichen Krankenkassen? Bei anderen?

Es scheint mir vollkommen irrational, Methoden, die mit gutem Erfolg angewendet werden und den Patienten dienlich sind, aus dem Repertoire zu streichen.

Mit Hinweis auf eine Ihrer beruflichen Qualifikationen möchte ich Sie persönlich fragen: Ist es ratsam davon auszugehen, dass, wenn man etwas nicht sieht, dort auch nichts ist?

Eine im Bundestag eingereichte Petition (Nr. 90088 vom 11.1.2019) zur Rettung des Wahltarifs zur Erstattung der Arzneimittel der Anthroposophie, der Homöopathie und der Phytotherapie wird zurückgehalten. Weit höhere Petitions-IDs wurden bereits veröffentlicht. Diese Verzögerung ist absolut indiskutabel.

Bitte setzen Sie sich im Sinne der Demokratie dafür ein, dass die Petition veröffentlicht wird.
Bitte setzen Sie sich im Sinne einer pluralistischen Medizin dafür ein, dass der Wahltarif erhalten bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

R. B.

Portrait von Heike Baehrens
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Für Petitionen ist der Petitionsausschuss zuständig. Da sich die Petition auf ein laufendes Gesetzgebungsverfahren bezieht, wurde sie jedoch an den Gesundheitsausschuss als zuständigen Fachausschuss überwiesen und wird in der morgigen Sitzung mitberaten.

Hinsichtlich der Streichung des Wahltarifs möchte ich auf die Begründung zum Gesetzentwurf verweisen: Die Streichung des Wahltarifs zur Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen ist auf die zu geringe Nachfrage zurückzuführen. Im Jahresdurchschnitt 2017 waren nur 562 Versicherte in diese Wahltarife eingeschrieben. Die geringe Nachfrage verdeutlicht, dass kein ausreichender Bedarf für das Angebot derartiger Wahltarife besteht. Der mit dem Angebot von Wahltarifen einhergehende Bürokratieaufwand, insbesondere für die Erstellung der notwendigen versicherungsmathematischen Gutachten, lässt sich mit der geringen Nachfrage nicht rechtfertigen.

Nichtsdestotrotz können die Krankenkassen die Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln weiterhin als Satzungsleistungen anbieten, was ich sehr begrüße. Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist es ein Grundanliegen, allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zur therapeutischen Vielfalt zu ermöglichen. Ihre Argumente, dass komplementärmedizinische Verfahren sehr wirksam und alltagstauglich sind, kann ich persönlich sehr gut nachvollziehen.

Wenn Sie an einer Versorgung mit Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen interessiert sind, haben Sie weiterhin die Möglichkeit, eine Krankenkasse wählen, deren Satzung entsprechende Regelungen enthält.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Baehrens

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Heike Baehrens
Heike Baehrens
SPD